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Nach Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen: Wird Essen gehen in 2026 billiger?

09.01.2026

Der Steuersatz für Restaurant- undVerpflegungsdienstleistungen wird im Jahr 2026 wieder von 19 auf sieben Prozentreduziert. Für Getränke bleibt es dagegen weiterhin beim regulären Steuersatzvon 19 Prozent.

Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern mitteilt, profitieren von derNeuregelung nicht nur klassische Restaurants. Auch Bäckereien und Metzgereienmit Imbissbetrieb, der Lebensmitteleinzelhandel mit warmen Speisen, Caterer,Mensabetreiber sowie Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung – von Kitasüber Schulen bis hin zu Krankenhäusern – würden steuerlich bessergestellt. Fürsie entfalle künftig die komplizierte Abgrenzung, welche Speisen bisher demvollen und welche dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen. Ab 2026 gölteneinheitlich sieben Prozent auf Speisen, unabhängig davon, wo und wie derVerzehr erfolgt.

Offen bleibe allerdings, ob sich diese Entlastung auch imGeldbeutel der Verbraucher bemerkbar machen wird, so die LohnsteuerhilfeBayern. Wenn die Unternehmen den niedrigeren Steuersatz teilweise odervollständig an ihre Kunden weitergeben, könnten die Preise für Speisen sinkenund die Nachfrage wieder zunehmen. Denn durch die anhaltende Inflation äßenviele Gäste seltener auswärts. In Zeiten hoher Betriebskosten sei jedochfraglich, ob viele Gastronomen die Entlastung an die Kunden weitergeben. DieErfahrung aus den Krisenjahren zeigt laut Lohnsteuerhilfe, dass viele Betriebezunächst ihre Margen sichern oder Investitionen tätigen. Auf Dauer könnten diePreisdynamik aber gedämpft werden und weitere Preissprünge beiRestaurantbesuchen und Verpflegungsangeboten ausbleiben.

Weiter führt die Lohnsteuerhilfe aus, dass der Gesetzgeber mitder Umsatzsteueränderung einen Schlussstrich unter eine langjährigeUngleichbehandlung zwischen gastronomischen Dienstleistungen und demLebensmittelverkauf ziehe. Während die Mitnahme eines belegten Brötchens schonimmer mit sieben Prozent versteuert worden sei, habe für denselben Snack amTisch der volle Satz von 19 Prozent gegolten. Durch die Gleichstellung mit denMitnahme-Speisen würden Wettbewerbsverzerrungen beseitigt und bürokratischeHürden abgebaut.

Die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen ist ausSicht der Lohnsteuerhilfe somit mehr als nur eine steuerliche Anpassung: Sie seiein Signal an eine große und vielfältige Branche, die leidet. Ob Verbrauchertatsächlich niedrigere Preise spüren würden, hänge letztlich von den Betriebenab. Die Vereinheitlichung des Steuersatzes stärke aber sicherlich dieWettbewerbsfähigkeit der Gastrobetriebe, so die Prognose der Lohnsteuerhilfe.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 07.01.2026

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