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Mietpreisbremse: Bundesrat dringt auf Nachschärfung
Der Bundesrat willdie Mietpreisbremse nachschärfen. Seiner Ansicht nach sollte sie auch bei derVermietung möblierter Wohnungen gelten; zudem sollten die Regelungen zurKurzzeitvermietung präziser gefasst werden.
Konkret sieht einGesetzentwurf der Länderkammer (BT-Drs. 21/3509) für die Vermietung möblierterWohnungen in "Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt" – denjeweils ausgewiesenen Geltungsbereichen der Mietpreisbremse – vor, dass einMöblierungszuschlag transparent auszuweisen ist. Der Entwurf enthält spezifischeRegelungen, wie dieser Zuschlag zu berechnen ist.
Die aktuelleRegelung biete Vermietern die Möglichkeit, die Mietpreisbremse zu umgehen,begründet die Länderkammer ihren Vorstoß. "Um zu verdeutlichen, dass dieMietpreisbremse auch für möblierten Wohnraum gilt, ist eine zusätzlicheRegelung aufzunehmen, die festlegt, dass ein Zuschlag für die vonVermieterinnen und Vermietern bereitgestellte Möblierung zwar grundsätzlichneben der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden kann, dieser jedochseparat auszuweisen ist", heißt es in dem Entwurf.
Zudem will derBundesrat eine weitere Ausnahme der Mietpreisbremse konkretisieren undeinschränken. So soll ihrer Umgehung durch Kurzzeitvermietung begegnet werden. "Umder derzeitigen Entwicklung entgegentreten zu können, soll geregelt werden,dass Mietverhältnisse über Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch in der Regelnicht vorliegen, wenn der Mietzeitraum sechs Monate oder mehr beträgt",heißt es in dem Entwurf. Das habe dann zur Folge, "dass in diesen Fällensämtliche mieterschützende Vorschriften, insbesondere die Mietpreisbremse sowiedie Vorschriften über die Miethöhe, zum Tragen kommen, falls Vermieterinnen undVermieter sich nicht auf eine Ausnahmekonstellation berufen können".
In ihrerStellungnahme zu dem Gesetzentwurf teilt die Bundesregierung mit, dass sie dasAnliegen des Bundesrates unterstütze. "Ein aktuell in Arbeit befindlicherReferentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutzzur Umsetzung verschiedener im Koalitionsvertrag vereinbarter Maßnahmen sollebenfalls Regelungsvorschläge im Hinblick auf diese beiden Themen vorsehen. Ersoll möglichst zeitnah veröffentlicht werden", heißt es.
Wie dieBundesregierung weiter darlegt, solle der Referentenentwurf auch weiterVorschläge "insbesondere zur erweiterten Regulierung von Indexmieten inangespannten Wohnungsmärkten, zur einmaligen Abwendbarkeit einer ordentlichenKündigung durch eine so genannte Schonfristzahlung sowie zur Anhebung derWertgrenze für das vereinfachte Verfahren bei Kleinmodernisierungen enthalten".
DeutscherBundestag, PM vom 08.01.2026