Pauschalabfindung für Verzicht auf nacheheliche Ansprüche: Ist steuerbar
Aufhebung der Freizone Cuxhaven: Gesetzentwurf vorgelegt
Mehrarbeit: Regierung bekennt sich zu steuerlichen Anreizen
Die Bundesregierung bekennt sich zur im Koalitionsvertrag vereinbarten steuerlichen Begünstigungen von Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit bei Teilzeit und zur Steuerfreistellung von Überstundenzuschlägen bei Vollzeit. Das schreibt sie in ihrer Antwort (BT-Drs.21/1464) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs.21/1293).
Darin verweist sie auch darauf, dass "die Vorhaben dem Grunde nach bereits Gegenstand der so genannten Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung, auch unter Beteiligung der anfragenden Fraktion, waren".
Die konkrete Ausgestaltung der steuerlichen Regelung bleibe dem Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.
Deutscher Bundestag, PM vom 08.09.2025