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Medizinal-Cannabis: Vorschriften werden verschärft
Das Bundeskabinett will einem möglichen Missbrauch von Cannabis-Arzneimittelnentgegenwirken. Es hat mit einem Gesetzentwurf zur Änderung desMedizinal-Cannabisgesetzes strengere Regelungen beschlossen.
Nach den Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel undMedizinprodukte sei der Import von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken vomersten zum zweiten Halbjahr 2024 um 170 Prozent gestiegen. Im gleichen Zeitraumseien die Verordnungen von Medizinal-Cannabis zulasten der gesetzlichenKrankenversicherungen um lediglich neun Prozent gestiegen. Diese ungleichenZahlen lassen die Regierung vermuten, dass die steigenden Importe vor allem aufmehr Selbstzahler mit Privatrezepten zurückgehen. Zudem gebe es auf dem Marktmehr telemedizinische Plattformen, über die Medizinal-Cannabis ohnepersönlichen Arzt-Patienten-Kontakt bezogen werden könne.
Um einen möglichen Missbrauch einzudämmen und diePatientensicherheit zu stärken, hat das Kabinett nun den Entwurf eines ErstenGesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beschlossen. Er siehtstrengere Regeln zur Verschreibung und Abgabe von Cannabisblüten zumedizinischen Zwecken vor.
Danach soll Cannabis künftig nur noch nach persönlichemKontakt zwischen Arzt und Patient verschrieben werden dürfen. ReineVideosprechstunden sollen zur Erstverschreibung nicht ausreichen. BeiFolgeverschreibungen muss es innerhalb von vier Quartalen mindestens einenVor-Ort-Kontakt beziehungsweise Hausbesuch geben. Mit Blick auf Sucht- undGesundheitsrisiken soll Medizinal-Cannabis außerdem nur noch nach persönlicherBeratung in der Apotheke erhältlich sein. Der Versandhandel mitMedizinal-Cannabis-Blüten zu medizinischen Zwecken soll verboten werden.
Bundesregierung, PM vom 08.10.2025