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Keine belastenden Maßnahmen für Steuerzahler: Finanzämter wahren "Weihnachtsfrieden"
Viele Bundesländer weisen ihre Finanzbeamten an, rund um dieWeihnachtsfeiertage auf Maßnahmen zu verzichten, die für Steuerzahler besondersbelastend sein könnten. Auch in diesem Jahr hielten viele Bundesländer am so genanntenWeihnachtsfrieden fest, so der Bund der Steuerzahler (BdSt).
Finanzämter verzichteten dann zum Beispiel auf die Androhungvon Zwangsgeldern oder auf Vollstreckungen. Außerdem werde von Ankündigungen zuAußenprüfungen abgesehen. Ausnahmen gebe es bei dringenden Fällen – etwa dann,wenn nach der Weihnachtszeit eine Verjährung droht.
Für Steuerbescheide und Mahnungen gebe es allerdings keinenVersandstopp, so der BdSt. Dadurch sollen Einnahmeausfälle im Interesse allerpünktlichen Steuerzahler vermieden werden. Ebenso müssten bereits fälligeSteuern während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden. Andernfallskönnten Säumniszuschläge entstehen. Für diejenigen, die auf eineSteuererstattung warten, bringt der "Weihnachtsfrieden" laut BdSt keineNachteile. Denn auch diese Steuerbescheide würden wie gewohnt versandt.
Wo und wie lange die Finanzämter mit den SteuerzahlernNachsicht haben, listet der BdSt wie folgt auf:
Baden-Württemberg: 23.12.2025 – 1.01.2026
Bayern: 22.12.2025 – 1.01.2026
Brandenburg: 22.12.2025 – 30.12.2025
Hamburg: 24.12.2025 – 31.12.2025
Hessen: 19.12.2025 – 31.12.2025
Mecklenburg-Vorpommern: 22.12.2025 – 31.12.2025
Niedersachsen: 23.12.2025 – 26.12.2025
Nordrhein-Westfalen: 17.12.2025 – 31.12.2026
Rheinland-Pfalz: 23.12.2025 – 01.01.2026
Saarland: 24.12.2025 – 02.01.2026
Sachsen: 23.12.2025 – 01.01.2026
Sachsen-Anhalt: 19.12.2025 – 31.12.2025
Schleswig-Holstein: 24.12.2025 – 01.01.2026
Thüringen: 22.12.2025 – 31.12.2025
Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 22.12.2025