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Katzenvideos belegen Misshandlung: TikToker muss Tiere abgeben
Nachdem ein Mann mehrere Katzenvideos auf TikTok gepostethatte, gingen beim Veterinäramt zahlreiche Anzeigen wegen Misshandlungen der Tiereein. Jetzt muss er alle Katzen abgeben und darf auch keine neuen mehr halten.
Auf den Videos war der TikToker mit einer Katze zu sehen,die er in einer Badewanne mit einem Rasierapparat schor und auf dem Boden imKreis drehte. Daraufhin bekam er Besuch von der Amtstierärztin, die alle fünfKatzen, die in der Wohnung gehalten wurden, mitnahm und anderweitigunterbrachte.
Das Veterinäramt ordnete an, dass der Mann die dauerhafteFortnahme der Katzen zu dulden habe. Auch verbot es ihm für die Zukunft, Katzenzu halten und zu betreuen.
Der Katzenhalter stellte einen Eilantrag. Er stritt eineVernachlässigung ab. Das Drehen auf dem Boden sei aus Unwissenheit erfolgt. DasScheren des Fells habe der Pflege der Katze gedient. Die Maßnahmen seien unverhältnismäßig.Denn bislang sei er noch nicht aufgefallen.
Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz lehnte den Antrag ab. Ersei unzulässig, soweit er sich gegen die Fortnahme, die Unterbringung undVersorgung der Mutterkatze im Tierheim sowie deren Einziehung richte. Es fehleinsofern am Rechtsschutzbedürfnis. Der Verwaltungsakt sei bereits vollzogen unddie Vollziehung könne nicht mehr rückgängig gemacht werden, da die Mutterkatzezwischenzeitlich an Dritte veräußert worden sei.
Soweit er sich gegen das Haltungs- und Betreuungsverbotrichte, sei der Antrag unbegründet. Die Anordnung sei rechtmäßig erfolgt. DasGericht geht davon aus, dass der Mann seine Katzen in tierschutzwidriger Weisegehalten und behandelt hat. Die Videos gäben konkrete Hinweise auf eine schwereund wiederholte Misshandlung der Mutterkatze. Der Halter habe sie rund 20 Malsehr schnell auf dem Boden gedreht. Dadurch sei ihr Schwindel zugefügt wordenund ihr Orientierungsvermögen vorübergehend abhandengekommen. Sie habe imAnschluss ihren Kopf kaum halten und kaum weiterlaufen können. Eintierschutzgerechter Anlass für das Scheren sei nicht erkennbar.
Beim Scheren der Katze mit dem Rasierer habe der Mannmutmaßlich zudem die Vibrissen der Katze – ihre für die Orientierung, Jagd undKommunikation wichtigen Schnurrhaare – gekürzt.
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 04.12.2025, 1 L660/25.MZ, rechtskräftig