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Jahresabschlüsse 2024: Frist zur Offenlegung verlängert

22.12.2025

Eine Offenlegungder Jahresabschlüsse 2024 bis Mitte März 2026 wird nicht beanstandet. Das hatdas Bundesjustizministerium bekannt gegeben, wie der Bund der Steuerzahler(BdSt) meldet.

Der Verband hattezuvor von der Politik gefordert, die Offenlegung für die Jahresabschlüsse 2024von kleineren und mittleren Kapitalgesellschaften (nach §§ 325 ff. Handelsgesetzbuch)zu verlängern beziehungsweise bei Verspätung kein Ordnungswidrigkeitenverfahreneinzuleiten.

In einem Schreibenan Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Ende November hatteBdSt-Präsident Reiner Holznagel auf die Problemlage aufmerksam gemacht. DieFrist für das Geschäftsjahr 2024 endet bereits am 31.12.2025. Eine verspäteteOffenlegung von Jahresberichten sollte nicht sanktioniert werden, so der BdSt.Zudem verwies Holznagel auf den notwendigen Gleichlauf der Fristen für dieSteuererklärungen.

Wie dasJustizministerium weiter mitteilte, komme die leichte Verschiebung des Beginnsder Einleitung der Ordnungsgeldverfahren letztmalig in Betracht. Eine generelleVerschiebung der Frist mit Gleichlauf zu den Steuererklärungsfristen müsste aufEU-Ebene beschlossen werden.

Bund derSteuerzahler e.V., PM vom 19.12.2025

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