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Immobilienverträge: Vollzug soll digitalisiert werden

29.01.2026

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes "zurDigitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichenGenehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigender Notare" (BT-Drs. 21/3735) vorgelegt. Übergreifendes Ziel des Entwurfsist, in den verschiedenen Bereichen Verfahren, insbesondere den Austausch vonDokumenten und Daten, zu digitalisieren. Der Austausch von Papierdokumenten unddie damit einhergehenden Medienbrüche sollen so vermieden werden.

Die Bundesregierung nimmt mit ihrem Entwurf vor allem denProzess des Vollzugs von Immobilienverträgen in den Blick. Jährlich würden übereine Million Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie andereArten von Grundstücksübertragungen beurkundet, heißt es dazu. Während dieKommunikation zwischen Grundbuchämtern und Notaren teilweise schon elektronischabgewickelt werde, erfolge die Kommunikation im Rahmen des Vollzugs einesImmobilienvertrages mit Gerichten und weiteren Verwaltungsstellen fastausschließlich in Papierform und auf dem Postweg. Dies verzögere den Vollzugund verursache einen deutlichen Mehraufwand, heißt es. Von der bereitsbestehenden freiwilligen Möglichkeit für Notare und den beteiligten Stellen,sich digital auszutauschen, werde derzeit "nahe kein Gebrauch" gemacht.

Eine ähnliche Herausforderung sieht die Bundesregierung beider Datenübermittlung an die Gutachterausschüsse. Dieselben Probleme sieht siezudem in Fällen, in denen Notare bei Gericht um die Genehmigung andersgearteterRechtsgeschäfte bitten. Ebenso als Problem schätzt die Regierung die Umsetzungder steuerlichen Mitwirkungspflichten der Notare ein. Auch bei dieserKommunikation ist demnach die Papierform und der postalische Weg aktuell dieNorm.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs will dieBundesregierung daher nun die Möglichkeit eröffnen, "dass Notarinnen undNotare und die beteiligten Stellen den Austausch von Informationen undDokumenten im Rahmen des Vollzugs von Immobilienverträgen, zur gerichtlichenGenehmigung notarieller Rechtsgeschäfte und zur Erfüllung steuerlicherAnzeigepflichten rein elektronisch führen."

Wesentliche Details dazu sollen dem Entwurf zufolge auf demVerordnungswege geregelt werden. Damit bundesweit ein einheitlicher Datenstandardetabliert wird, soll der Bund per Verordnung die Einzelheiten zurDatenübermittlung, zu den Dateiformaten, zum Inhalt der übermittelten Dateiensowie zur Störungsvorsorge festlegen. Die Länder sollen hinsichtlich derÜbermittlung durch Gerichte sowie hinsichtlich des Austauschs zwischen Notarenund Verwaltungsbehörden die Verordnungskompetenz erhalten und in diesenVerordnungen auch den Zeitpunkt der Einführung bestimmen können. Für denAustausch zwischen Notaren sowie den beteiligten Stellen außerhalb derFinanzverwaltung soll laut Bundesregierung die Infrastruktur des ElektronischenGerichts- und Verwaltungspostfaches genutzt werden.

Hinsichtlich des Austauschs mit den Finanzbehörden sollwiederum das Bundesfinanzministerium die Verordnungskompetenz erhalten. Bis zum01.01.2028 soll diese Kommunikation vollständig elektronisch stattfinden. LautEntwurf soll dafür die ELSTER-Infrastruktur genutzt werden.

In seiner Stellungnahme macht der Bundesrat diverseÄnderungsvorschläge, die teils technischer Natur sind. Die Bundesregierungteilt in ihrer Gegenäußerung mit, dass sie nach Prüfung der Vorschläge keinenAnpassungsbedarf an ihrem Entwurf sehe.

Der Entwurf soll am 29.01.2026 im vereinfachten Verfahrenohne Aussprache an die Ausschüsse überwiesen werden. Der Ausschuss für Rechtund Verbraucherschutz hat bereits eine öffentliche Anhörung zu der Vorlagebeschlossen. Sie soll am 25.01.2026 stattfinden.

Deutscher Bundestag, PM vom 28.01.2026

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