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Hundezüchterin: Muss Behandlungskosten für kranken Welpen zahlen

30.09.2025

Eine Hundezüchterin kann sich nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen, wenn sie planmäßig Hunde züchtet und im Internet verkauft. Das stellt das Landgericht (LG) Flensburg klar.

Eine Frau betrieb eine Hundezucht und bot Welpen im Internet zum Kauf an. Eine Frau erwarb unter Ausschluss der Gewährleistung einen der Welpen und stellte nach einiger Zeit fest, dass der Hund unter Schmerzen litt. Ein Tierarzt stellte eine erblich bedingte Fehlentwicklung der Hüftgelenke, die zu Gangproblemen und Arthrose führen kann, fest. Die Käuferin verlangte daraufhin von der Verkäuferin eine Erstattung der Behandlungskosten sowie eine Minderung des Kaufpreises. Die Verkäuferin lehnte dies ab und berief sich darauf, dass sie vor Abschluss des Kaufvertrages darauf hingewiesen habe, dass keine gesundheitliche Untersuchung für die Hundeeltern vorliege.

Das LG hat die Verkäuferin zur Zahlung der Behandlungskosten sowie zur teilweisen Rückzahlung des Kaufpreises verurteilt. Die Verkäuferin könne sich nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen, da sie als Unternehmerin gehandelt habe. Sie habe planmäßig Hunde gezüchtet und über das Internet verkauft.

Auf Grundlage eines vom Gericht eingeholten Sachverständigengutachtens ist das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass der Welpe unter einer erblich bedingten Hüfterkrankung leide und daher bereits bei der Übergabe mangelhaft war.

Landgericht Flensburg, Urteil vom 31.08.2023, 5 O 7/21, rechtskräftig

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