Palästinenser aus Syrien: Muss Widerruf seiner Flüchtlingseigenschaft hinnehmen
EuGH-Vorlage zu etwaiger Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit durch abgeltenden Kapitalertragsteuerabzug bei Drittstaatengesellschaften
Hundebiss bei Paketzustellung: Wer ist schuld?
Ein Paketzusteller klagte beim Amtsgericht (AG) Ansbach gegen eine Frau auf Schmerzensgeld aus Tierhalterhaftung in Höhe von mindestens 500 Euro. Zu einem Urteil kam es nicht – wohl aber zu einer Einigung.
Im Rahmen seiner Tätigkeit lieferte der Zusteller in den Abendstunden ein Paket bei einer Frau ab. Dabei biss oder zwickte deren Hund, ein Chihuahua, ihn in die linke Hand. Zu der Frage, wie es hierzu gekommen ist, gingen die Schilderungen der Parteien auseinander.
Der Chihuahua sei hochgesprungen und habe ihn in die linke Hand "gebissen", als er versucht habe, das Paket zu übergeben, gab der Paketbote an. Die Hundehalterin sieht dagegen ein erhebliches Eigenverschulden beim Zusteller. Sie habe ihm ihre Wohnungstüre lediglich einen Spalt weit geöffnet, dabei sei der Hund jedoch ein Stück weit auf den Flur hinausgetreten. Der Bote habe das Päckchen zu diesem Zeitpunkt bereits vor die Türe gelegt. Entgegen der Aufforderung der Hundemama habe er es dann aber – trotz räumlicher Nähe des Hundes – nochmals vom Boden aufgehoben. Dabei habe das Tier ihn in die Hand "gezwickt".
Im Rahmen eines Termins zur Güteverhandlung schlossen die Parteien auf Vorschlag und Anregung des Gerichts einen Vergleich. Die Hundehalterin verpflichtete sich – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – zu einer Zahlung von 150 Euro an den Zusteller.
Amtsgericht Ansbach, 1 C 178/25