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Große VwGO-Reform: Soll für schnellere Verfahren vor den Verwaltungsgerichten sorgen
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)will die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) grundlegend modernisieren.Verwaltungsgerichte sollen entlastet und Gerichtsverfahren beschleunigt werden.Das BMJV hat dazu jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt.
"Wir planen eine große Reform derVerwaltungsgerichtsordnung", sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig(SPD). "Die einzelne Richterin und der einzelne Richter sollen mehrVerantwortung bekommen, Prozesse sollen insgesamt straffer geführt werdenkönnen" – egal ob es um die Veranstaltung einer Demonstration geht oder umden Erhalt einer Baugenehmigung, um die Zuteilung eines Studienplatzes oder dieErteilung eines Einreise-Visums.
Geplant ist, das richterliche Personal an denVerwaltungsgerichten effizienter einzusetzen. Gerichte sollen häufiger inkleinerer Besetzung entscheiden können, insbesondere mehr Entscheidungen durchEinzelrichter getroffen werden können. Verspätetem Vorbringen undquerulatorischen Klagen sollen Verwaltungsgerichte besser begegnen können. Siesollen ein offensichtlich aussichtsloses und rechtsmissbräuchlichesGerichtsverfahren erst nach Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses betreibenmüssen.
Verwaltungsgerichte sollen sich stärker darauf konzentrierenkönnen, die eigentliche rechtliche Prüfung durchzuführen. Zwar sollen sieweiterhin für die Aufklärung des Sachverhalts zuständig bleiben (so genannterAmtsermittlungsgrundsatz), künftig aber stärker den vorgebrachten Parteivortragin den Mittelpunkt ihrer Tatsachenermittlung rücken können.
Auch in Bezug auf Rechtsmittel soll das Verfahrenvereinfacht werden. Es soll sprachlich vereinheitlicht werden, wann einRechtsmittel eingelegt werden kann, nachdem ein Gericht von Entscheidungen desübergeordneten Gerichts in ähnlich gelagerten Fällen abweicht. Zudem will dasBMJV klarstellen, dass Rechtsmittel zugelassen werden, wenn ein Zulassungsgrundoffensichtlich vorliegt, auch wenn dieser nicht (ausreichend) dargelegt wurde.
In Eilverfahren sollen die (schon heute üblichen) so genanntenHängebeschlüsse ausdrücklich gesetzlich geregelt werden. Das sindEntscheidungen die den aktuellen Zustand solange rechtlich sichern, bis überdas Verfahren entschieden werden kann.
Die neuen Regelungen für das verwaltungsgerichtlicheVerfahren sollen auf die Verfahren vor den Arbeits-, Sozial- undFinanzgerichten übertragen werden, soweit dies sachdienlich ist.
Verwaltungsgerichte sollen zudem effektivere Möglichkeitenbekommen, um Entscheidungen gegen Hoheitsträger durchzusetzen. Wirkt einHoheitsträger, also beispielsweise eine Stadt oder ein Bundesland, bei derVollstreckung einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung nicht wieerforderlich mit, soll das maximal mögliche Zwangsgeld von 10.000 Euro auf25.000 Euro angehoben werden. Das Zwangsgeld soll außerdem von vorneherein fürmehrere Termine angeordnet werden können, beispielsweise pro Tag, Woche oderMonat der Nichterfüllung. Es soll zudem nicht demjenigen Hoheitsträgerzufließen, gegen den sich die Vollstreckung richtet (Ausschluss "linkeTasche, rechte Tasche").
Auch für die Bürger gibt es eine bedeutsame Änderung. Siesollen zukünftig einen Widerspruch gegen eine behördliche Entscheidung auch perE-Mail einlegen können. Derzeit geht das elektronisch nur auf qualifizierteWeise (etwa mit qualifizierter elektronischer Signatur).
Das Verfahrensrecht für die Verwaltungsgerichte wurdezuletzt 2001 reformiert.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PMvom 02.02.2026