Globale Mindeststeuer: Unionsländer fordern Aussetzung
Die Finanzminister der unionsgeführten Länder haben am04.12.2025 im Finanzausschuss des Bundesrates eine gemeinsameProtokollerklärung abgegeben, mit der sie die vorübergehende Aussetzung derglobalen Mindeststeuer fordern.
Durch die globale Mindestbesteuerung soll lautFinanzministerium Hessen sichergestellt werden, dass Unternehmensgewinneweltweit mit mindestens 15 Prozent besteuert werden. Durch sie sollenGewinnverlagerungen in so genannte Steueroasen verhindert werden. Wenn einStaat niedriger besteuert als 15 Prozent, erfolge eine Nachversteuerung durchdie anderen Staaten.
Ursprünglich hätten sich rund 140 Staaten zur globalenMindeststeuer bekannt. Tatsächlich hätten aber nur etwa 40 Staaten dieMindeststeuer teilweise oder vollständig umgesetzt. Dazu gehörten die 27Mitgliedstaaten der EU, wobei selbst innerhalb der EU kleinere Staaten erst2030 zur Anwendung verpflichtet sind.
Demgegenüber setzten unter anderem die USA die Mindeststeuerderzeit nicht um. Unter den BRICS-Staaten sei nur Brasilien Befürworter derGrundidee. Dies zeigt nach Ansicht der Finanzminister der unionsgeführtenLänder, dass noch grundlegende Anpassungen nötig seien. Rechtsfragen müsstenzügig geklärt werden. Die Mindestbesteuerung finde erstmals für Jahre ab 2024Anwendung. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung ende am 30.06.2026.
Finanzministerium Hessen, PM vom 04.12.2025