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Globale Mindeststeuer: Umsetzung in deutsches Recht

01.10.2025

Die Verwaltungsleitlinien der IndustrieländerorganisationOECD zur globalen Mindestbesteuerung von Unternehmen will die Bundesregierungmit einem Gesetzentwurf in deutsches Recht umsetzen (BT-Drs. 21/1865).

"Eine wesentliche Änderung betrifft dieBerücksichtigung von latenten Steuern im Rahmen der Vollberechnung, dieaufgrund eines Wahlrechts oder aufgrund Verrechnung imMindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag nichtausgewiesen sind", beschreibt die Regierung ihr Anliegen. Daneben solltenals Begleitmaßnahmen insbesondere einzelne Anti-Gewinnverlagerungsvorschriftenzur Vermeidung von Bürokratie auf das erforderliche Maß zurückgeführt werden.

Eine Stellungnahme des Bundesrats liegt noch nicht vor, dadie Bundesregierung das Gesetz als "besonders eilbedürftig" einstuft.

Deutscher Bundestag, PM vom 30.09.2025

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