Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Gin: Muss Alkohol enthalten

Gin: Muss Alkohol enthalten

14.11.2025

Ein alkoholfreiesGetränk darf nicht als Gin verkauft werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)stellt klar: Diese Bezeichnung sei einem bestimmten alkoholischen Getränkvorbehalten.

Ein deutscherVerein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs klagte gegen den Verkauf einesalkoholfreien Getränks unter dem Namen "Virgin Gin Alkoholfrei". NachAnsicht des Vereins verstößt diese Bezeichnung gegen die europäischeSpirituosen-Verordnung, wonach Gin durch Aromatisieren von Ethylalkohollandwirtschaftlichen Ursprungs mit Wacholderbeeren hergestellt sein und derMindestalkoholgehalt 37,5 Prozent vol. betragen müsse.

Das deutscheGericht hat hierzu den EuGH befragt. Dieser gibt dem Wettbewerbsverein recht:Nach dem Unionsrecht sei es eindeutig verboten, ein Getränk wie das in Redestehende als "alkoholfreien Gin" aufzumachen und zu kennzeichnen, dadieses Getränk keinen Alkohol enthält. Den Umstand, dass die rechtlichvorgeschriebene Bezeichnung von "Gin" mit dem Zusatz "alkoholfrei"versehen ist, hält der EuGH für irrelevant.

Der Gerichtshofsieht keine Unvereinbarkeit des Verbots mit der in der Grundrechtechartageschützten unternehmerischen Freiheit (der Hersteller alkoholfreierAlternativen). Schließlich verhindere es nicht den Verkauf des betreffendenErzeugnisses, sondern lediglich dessen Verkauf unter der rechtlichvorgeschriebenen Bezeichnung, die einer bestimmten Spirituose, nämlich Gin,vorbehalten ist.

Das Verbot sei auchverhältnismäßig: Es solle die Verbraucher vor der Verwechslungsgefahr in Bezugauf die Zusammensetzung der Erzeugnisse schützen und die Hersteller, die dieAnforderungen des Unionsrechts erfüllen, vor unlauterem Wettbewerb.

Gerichtshof derEuropäischen Union, Urteil vom 13.11.2025, C-563/24

Mit Freunden teilen