Geografische Herkunftsangaben: Schutz wird modernisiert und gestärkt
Geografische Angaben für Agrarerzeugnisse sollen besser geschützt und ihre Eintragung erleichtert werden. Für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse soll erstmals ein EU-weiter Schutz ermöglicht werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett am 30.07.2025 beschlossen hat.
Geografische Angaben betreffen Namen von Erzeugnissen mit Ursprung in einem bestimmten räumlichen Gebiet, deren Eigenschaften oder Ansehen auf diesen besonderen Ursprung zurückzuführen sind.
Der Schutz geografischer Angaben in der EU wurde umfassend reformiert und auf handwerkliche und industrielle Produkte ausgeweitet. Parallel dazu wurde das bestehende System für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Weine und Spirituosen überarbeitet und in einer neuen EU-Verordnung vereinheitlicht. Der Gesetzentwurf schafft nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die erforderlichen nationalen Regelungen zur Durchführung der beiden neuen EU-Verordnungen.
Für den Schutz geografischer Angaben bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Lebensmitteln, Wein und Spirituosen (Agrargeoschutz) sieht Gesetzentwurf unter anderem folgende Regelungen vor:
Die Zuständigkeiten für den Agrargeoschutz, die bislang auf das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) aufgeteilt waren, werden bei der fachnäheren BLE konzentriert. Dies soll der Rechts- und Verwaltungsvereinfachung dienen, so das BMJV.
Durch das Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz werden die Regelungen zum Antragsverfahren zusammengefasst und vereinheitlicht. Die Vorschriften über Kontrollverfahren sind überarbeitet, die Funktionen der Erzeugervereinigungen gestärkt worden. Ebenfalls wurden Bestimmungen zu Nachhaltigkeitsaspekten und zur Bekämpfung von Missbräuchen im Internethandel aufgenommen. Das Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz sieht vor allem Vorschriften vor, auf deren Grundlage die Detailregelungen dann in einer Rechtsverordnung getroffen werden können.
In dem Teil des Gesetzentwurfs zum Schutz von geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse sind folgende Regelungen vorgesehen:
Um eine geografische Angabe für ein handwerkliches oder industrielles Erzeugnis schützen zu lassen, muss zunächst ein Antrag beim DPMA eingereicht werden, das für die so genannte nationale Phase des Verfahrens zuständig ist. Das DPMA beteiligt die betroffenen Fachministerien, Kammern und Wirtschaftsverbände am Verfahren. Nach positiver Prüfung übermittelt es den Antrag an das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum, das ihn überprüft und die Eintragung in das dort geführte Register vornimmt. Für Beschwerden gegen Entscheidungen des DPMA ist das Bundespatentgericht zuständig.
Zum Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse sieht der Gesetzentwurf umfassende privatrechtliche Durchsetzungsinstrumente wie Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche vor. Zusätzlich werden die widerrechtliche Verwendung, Nachahmung oder Aneignung einer solchen geografischen Angabe bußgeldbewehrt.
Die privatrechtliche Durchsetzung durch Berechtigte und ihre Vereinigungen wird ergänzt durch Kontroll- und Marktüberwachungsbefugnisse der zuständigen Landesbehörden wie beispielsweise die Befugnis Geschäftsräume zu betreten oder widerrechtliche Kennzeichnungen zu entfernen. Für eine effektive Überwachung des Online-Handels werden die Landesbehörden ermächtigt, Erzeugnisse verdeckt zu erwerben (so genanntes Mystery Shopping).
Sämtliche Angebote im Onlinehandel, die gegen den Schutz geografischer Angaben verstoßen, stellen darüber hinaus rechtswidrige Inhalte im Sinne des Digital Services Act dar. Hierdurch werden laut BMJV mittelbar auch Online-Plattformen in die Verantwortung für den Schutz geografischer Angaben einbezogen, etwa durch die Verpflichtung, ein wirksames Melde- und Abhilfeverfahren für die Meldung von fehlerhaft gekennzeichneten Angeboten vorzuhalten.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, PM vom 30.07.2025