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Geldwäscheprävention: Ordnungsgemäße Registrierung zum Jahreswechsel sicherstellen
Zum Jahreswechsel sollten alle Steuerberater sicherstellen, dass ihre ordnungsgemäße Registrierung im elektronischen Meldeportal "goAML" der Financial Intelligence Unit (FIU) erfolgt ist. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) weist darauf hin, dass mit dem 01.01.2024 eine gesetzliche Registrierungspflicht besteht, und zwar unabhängig von der Abgabe einer geldwäscherechtlichen Verdachtsmeldung. Nach Registrierung und Bestätigung durch die FIU könnten Meldungen sodann auf verschlüsseltem Weg abgeben werden.
Die Registrierungspflicht ergebe sich aus § 59 Absatz 6 Geldwäschegesetz (GWG). Sie gelte nach § 45 Absatz 1 S. 2 GWG für alle Verpflichteten nach dem GWG. Dazu gehörten unter anderem auch Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer (§ 2 Absatz 1 Nr. 12 GWG). Zu beachten sei, dass die Registrierungspflicht unabhängig von der Form der ausgeübten Berufsträgerschaft besteht. Grundsätzlich seien neben Kanzleiinhabern auch angestellte Berufsträger separat als eigenständige Verpflichtete zu registrieren. Die Registrierung allein der Kanzlei sei nicht ausreichend. Berufsträger, die über mehrere Berufsqualifikationen verfügen (zum Beispiel Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) könnten sich nur mit einer Qualifikation registrieren. Dabei solle laut FIU die vorherrschende Berufsausübung im Vordergrund stehen.
Die Registrierung im Meldeportal "goAML" sei über die Webseite der FIU unter "https://goaml.fiu.bund.de/Home" möglich. Hinweise zum Registrierungsprozess und weiterführende Fachinformationen seien über die Webseiten der Zollverwaltung abrufbar unter "www.zoll.de".
Deutscher Steuerberaterverband, PM vom 30.11.2023