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Freiheitsstrafe für Betreiber eines Corona-Testzentrums: 27-Jähriger wegen mehrfachen Betruges verurteilt

15.01.2026

Ein 27-Jähriger muss wegen Betruges mit Corona-Tests in achtFällen zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. Das Amtsgericht (AG)Hannover hat zudem die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 968.000 Euroangeordnet.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, von März2022 bis Oktober 2022 in acht Fällen gegenüber der Kassenärztlichen VereinigungNiedersachsen für Corona-Teststationen eine weit überhöhte Anzahl anangeblichen PoC-Antigen-Test abgerechnet und dabei Auszahlungen in Gesamthöhevon rund 968.000 Euro erwirkt zu haben. Dabei soll der Mann mindestens877.058,33 Euro zu viel abgerechnet haben.

Das Gericht hat diese Vorwürfe als erwiesen angesehen,nachdem der Angeklagte sie eingeräumt hat. Für jede einzelne der acht Taten hatdas AG je nach Schadenshöhe Freiheitsstrafen von neun Monaten, einem Jahr,einem Jahr und sechs Monaten sowie zwei Jahren verhängt. Daraus hat es eineGesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten gebildet. Zudem mussder Angeklagte einen Betrag von 968.333,03 Euro zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn eineGesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert, dieVerteidigung eine Bewährungsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Sie kann binneneiner Woche mit der Berufung oder der Revision angefochten werden.

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 14.01.2026, 216 Ls 32/25, nichtrechtskräftig

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