Neuer BMF-Entwurf zur E-Rechnung: DStV fordert praxisnahe Klarstellungen
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Erhöhung der Entfernungspauschale: Auswirkungen
Zu knapp zwei Milliarden Euro an Steuermindereinnahmen würde die Erhöhung der Entfernungspauschale auf einheitlich 38 Cent führen (volle Jahreswirkung). Das geht aus einer tabellarischen Aufstellung in der Antwort der Bundesregierung (21/1145) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/553) hervor.
Die Erhöhung zum 1. Januar 2026 führt demnach 2026 zu einer Jahreswirkung von 1,1 Milliarden Euro und bezogen auf das Kassenjahr zu Mindereinnahmen von 25 Millionen Euro. Die volle Jahreswirkung im Jahr 2030 betrifft den Bund mit 847 Millionen Euro, die Länder mit 823 Millionen Euro und die Gemeinden mit 290 Millionen Euro.
Im Jahr 2025 sorgt die Entfernungspauschale den Angaben zufolge für eine steuerliche Entlastung von fünf Milliarden Euro, wobei eine Milliarde Euro auf 1,7 Millionen Personen mit einem Einkommen von mehr als 122.919 Euro entfallen dürfte.
Bundestag, hib-Meldung 341/2025 vom 11.8.2025