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Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge: Umsetzungsfehler wird von Amts wegen behoben

04.02.2021

Menschen mit Behinderungen kommen seit 2021 deutliche Verbesserungen bei der Besteuerung ihres Lohns und Einkommens zugute. Sie müssen eigentlich insoweit nichts veranlassen, wenn sie Arbeitnehmer sind und bei ihnen bisher schon ein Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung als Freibetrag im elektronischen Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM-Verfahren) berücksichtigt wurde. Dies teilt das Landesamt für Steuern (LfSt) Niedersachsen mit.

Allerdings sei es bei der zentralen technischen Umsetzung der Neuregelung bei einem Teil der Betroffenen bundesweit zu einem Fehler gekommen, wodurch der Freibetrag nicht verdoppelt, sondern auf null Euro herabgesetzt worden sei. Bundesfinanzministerium und Bundeszentralamt für Steuern arbeiteten derzeit an der Fehlerbehebung. Wer hiervon betroffen ist, dessen Lohn- oder Gehaltsabrechnung werde voraussichtlich auch noch für den Monat März fehlerhaft sein, teilt das LfSt mit. Es bittet vor diesem Hintergrund darum, sich deswegen zunächst noch nicht an das Finanzamt zu wenden. Die Behebung des Fehlers und Richtigstellung des Lohnsteuerabzugs werde von Amts wegen erfolgen.

Landesamt für Steuern Niedersachsen, PM vom 26.01.2021

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