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Erbschaften und Schenkungen: Angaben zu Steuererlässen

10.10.2025

Im Jahr 2024 hat es 41 Schenkungen und vier Erbschaften mitSteuererlassen nach der Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a desErbschaftssteuergesetzes gegeben. Die Erwerbe summierten sich auf einenGesamtwert von 11,1 Milliarden Euro. Dies geht aus der Antwort derBundesregierung (BT-Drs. 21/1969) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (BT-Drs. 21/1683) hervor.

Dabei seien insgesamt Steuerzahlungen von 3,4 MilliardenEuro erlassen worden, sodass eine verbleibende Steuer von 182 Millionen Euro gebliebensei. 2023 sei es bei insgesamt 26 Fällen zu einem Steuererlass von 2,2Milliarden Euro gekommen. Gezahlt worden seien sechs Millionen Euro. Für 2022 seien24 Fälle aufgelistet mit einem Erlass von insgesamt 1,4 Milliarden Euro und2021 zehn Fälle mit einem Erlass von 450 Millionen Euro, so die Regierung.

Deutscher Bundestag, PM vom 09.10.2025

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