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Equal-Pay: Ex-Bürgermeisterin setzt sich durch

06.05.2025

Ihr männlicher Vorgänger und ihr männlicher Nachfolger verdienten von Anfang an mehr. Eine ehemalige Bürgermeisterin klagte – und erhält jetzt Schadensersatz von rund 36.500 Euro sowie 7.000 Euro Entschädigung.

Vom 18.09.2014 bis zum 17.09.2022 stand die Frau als Bürgermeisterin der Gemeinde Todtmoos vor und wurde als solche in die Besoldungsgruppe A 14 eingewiesen, ab dem 01.07.2018 dann in die Besoldungsgruppe A 15. Sie klagte wegen Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) – und bekam recht: Das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg sprach ihr die Differenz der Bezüge zwischen A 14 und A 15 zu; außerdem habe die Frau einen Anspruch auf eine immaterielle Entschädigung nach § 15 Absatz 2 AGG – zuzüglich vorgerichtlicher Anwaltskosten. Denn: Ihr Vorgänger und ihr Nachfolger, beides Männer, waren direkt mit Antritt des Bürgermeisteramtes in die Gruppe A 15 eingewiesen worden.

Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Das VG hat die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen.

Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 29.04.2025, 5 K 2541/23, nicht rechtskräftig

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