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Einstufung sicherer Herkunftsstaaten: Neue Regelung beschlossen

22.01.2026

Die Bundesregierung will Asylverfahren beschleunigen unddamit Behörden und Gerichte entlasten. Dafür hat das Kabinett die Verordnungzur Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten für den internationalen Schutzbeschlossen.

Länder mit geringer Anerkennungsquote sollen schneller undeinfacher als sichere Herkunftsstaaten eingestuft und die Asylverfahren damitbeschleunigt werden.

Das Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durchRechtsverordnung tritt zum 01.02.2026 in Kraft. Im Kabinett wurde dazu lautBundesregierung die entsprechende Rechtsverordnung beschlossen. Sie beinhaltetdie Bestimmung der Länder Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana,Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien als sichereHerkunftsstaaten für den internationalen Schutz nach § 29b Asylgesetz (AsylG).Diese Staaten sind bisher bereits als sichere Herkunftsstaaten nach § 29aAbsatz 2 AsylG eingestuft.

Ziel der Bundesregierung ist es, Länder mit geringerAnerkennungsquote schneller und einfacher per Rechtsverordnung als sichereHerkunftsstaaten einzustufen und damit die Asylverfahren zu beschleunigen. Essoll zudem klar kommuniziert werden, dass Asylanträge aus sicheren Herkunftsländernin der Regel kaum Aussicht auf Erfolg haben.

Die neue Regelung mache von der EU-Richtlinie 2013/32Gebrauch, so die Regierung. Die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durchRechtsverordnung betreffe den internationalen Schutz, also den Schutz nachGenfer Flüchtlingskonvention und subsidiären Schutz. Die Regelungen zurBestimmung sicherer Herkunftsstaaten für die Asylberechtigung im Sinne desArtikel 16 a Grundgesetz blieben unverändert.

Bei sicheren Herkunftsstaaten im Sinne der EU-Richtlinie2013/32 gingen die Behörden davon aus, dass weder eine Verfolgung noch Folteroder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe noch Bedrohunginfolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oderinnerstaatlichen bewaffneten Konflikts zu befürchten sind.

Antragstellende aus sicheren Herkunftsstaaten hätten währendder Anhörung die Möglichkeit, Tatsachen oder Beweismittel vorzubringen, diebelegen, dass ihnen – abweichend von der Regelvermutung – im Herkunftslanddennoch Verfolgung droht. Asylanträge würden weiterhin individuell geprüft. DieSchutzgewährung sei keinesfalls ausgeschlossen, betont die Bundesregierung.

Durch die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat verkürztensich in der Regel die Fristen, insbesondere für Rechtsmittel gegen eineablehnende Entscheidung über den Asylantrag, teilt die Regierung mit. Zudem habeeine Klage keine aufschiebende Wirkung. Darüber hinaus habe die Einstufung alssicherer Herkunftsstaat eine strengere Wohnsitzverpflichtung sowieArbeitsverbote während des Asylverfahrens zur Folge.

Bundesregierung, PM vom 21.01.2026

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