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Einbürgerung: Soll wieder an Integration anknüpfen
Die Einbürgerung soll wieder klar an eine nachhaltigeIntegration knüpfen. Der Bundestag hat nun das Gesetz der Bundesregierung beschlossen,das die Voraussetzungen für eine Einbürgerung entsprechend anpasst
Geplant ist eine Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes.So soll künftig die Möglichkeit einer Einbürgerung bereits nach drei JahrenAufenthalt entfallen.
Bereits mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2024sei die reguläre Voraufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre verkürzt worden,erläutert die Bundesregierung. Zusätzlich habe die Reform eine Einbürgerungnach nur drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen ermöglicht. DieseMöglichkeit entfalle nun.
Zukünftig gelte für alle Antragstellenden eineMindestaufenthaltszeit von fünf Jahren – vorausgesetzt, die weiterengesetzlichen Voraussetzungen würden erfüllt. Dazu zählten unter anderemauskömmliche Deutschkenntnisse oder eine eigenständige Sicherung desLebensunterhalts.
Bundesregierung, PM vom 08.10.2025