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Effektiverer Gewaltschutz: Länder wollen eigenen Gesetzentwurf vorlegen
Der Bundesrat hat beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurfzur Verbesserung des Gewaltschutzes beim Bundestag einzubringen. Die InitiativeNordrhein-Westfalens verfolgt das Ziel, den Gewaltschutz insbesondere inHochrisikofällen schneller, konsequenter und wirkungsvoller durchzusetzen.
Der aktuelle rechtliche Rahmen – das Gewaltschutzgesetz –bietet Möglichkeiten für zivilrechtliche Schutzanordnungen. Insbesondere inFällen eskalierender Gewalt reichten die bestehenden Mittel aber oft nicht aus,Opfer effektiv und rechtzeitig zu schützen, heißt es in der Begründung desGesetzentwurfs.
Der Entwurf sieht mehrere Maßnahmen vor, um den SchutzBetroffener zu verbessern. So sollen Täter bei schweren Verstößen gegenSchutzanordnungen künftig härter bestraft werden – mit Freiheitsstrafen von biszu fünf Jahren. In solchen Fällen könnte, ähnlich wie beim Stalking, auchUntersuchungshaft angeordnet werden. Zudem sollen Familiengerichte die Polizeibereits informieren, wenn ein Antrag auf eine Schutzanordnung eingeht. Ziel seiein schnelleres Eingreifen bei drohender Gefahr.
Auch der Opferschutz soll gestärkt werden: Betroffene sollenleichter Zugang zu psychosozialer Prozessbegleitung und rechtlicherUnterstützung erhalten.
Die Bundesregierung hat nun die Möglichkeit, sich zumGesetzentwurf der Länder zu positionieren. Danach ist der Bundestag am Zug.Feste Fristen, wann er sich mit der Länderinitiative beschäftigen muss, gibt esnicht.
Bundesrat, PM vom 17.10.2025