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E-Schrott: Entsorgung wird einfacher und sicherer
Das Entsorgenausgedienter Elektrogeräte wird einfacher und sicherer, das Recycling wertvollerBestandteile zugleich besser. Der Bundesrat hat ein dazu vom Bundestag bereitsverabschiedetes Gesetz angenommen.
Ob Handys, Laptops,E-Zigaretten, Elektrorasierer, Taschenlampen und andere Altgeräte – in nahezujedem Haushalt liegen noch viele ausgediente Geräte herum, die mitLithium-Batterien beziehungsweise Akkus betrieben werden. Wenn sie nichtrepariert werden sollen, sollten sie der Weiterverwertung zugeführt werden, meintdie Bundesregierung.
Dazu dient die vonihr angestoßene Neuregelung, mit der sie eigenen Angaben zufolge eine Änderungder EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 indeutsches Recht umsetzt. Das Gesetz werde am 01.01.2026 in Kraft treten.
Auf keinen Falldürften diese elektrischen Geräte über den normalen Hausmüll oder den gelbenSack entsorgt werden, appelliert die Regierung. Denn diese Entsorgungswege seiennicht für Elektrogeräte ausgelegt. Sehr leicht könne es dort dann zu einemBrand führen. Elektrogeräte müssten getrennt entsorgt werden.
Ein anderer Grund,weswegen Altgeräte nicht in den Müll gehörten, sei der Wert ihrer Bestandteile.Durch eine fachgerechte Entsorgung der Wertstoffe, die in den Geräten enthaltensind, könnten sie unter guten Bedingungen zurückgewonnen werden. Dazu gehörtenWertstoffe wie Aluminium, Eisen, Kobalt, Kupfer, Mangan, Nickel, Silber undZink. Das mache Deutschland gegebenenfalls nicht nur weniger abhängig vonLändern, die diese Ressourcen haben und exportieren. Die Wiederverwertung seizudem ressourcenschonend und damit umweltschützend.
AusgedienteElektrogeräte lassen sich nach Angaben der Bundesregierung fachgerecht aufkommunalen Wertstoffhöfen entsorgen. Damit es aber auch dort nicht zu Brändenkommt, würden die Höfe konkrete Vorgaben erhalten. Nach der Neuregelung solle nurnoch geschultes Personal die Einsortierung in die jeweiligen Behältervornehmen. Für die Wiederverwertung der Wertstoffe sollen auch auf diese Weisedie Sammelmengen gesteigert werden.
Mitunter befindesich der kommunale Wertstoffhof aber nicht gleich in der Nähe. Um das Entsorgenfür Verbraucher auch in dem Fall zu erleichtern, sollen Sammelstellen im Handelkünftig einheitlich gekennzeichnet werden. Sie sollen so leichter zu erkennensein. Schon beim Kauf sollen Verbraucher mit einem Symbol der getrenntenMülltonne am Regal oder auf der Internetseite auf das richtige Entsorgenaufmerksam gemacht werden.
Damit E-Zigarettenkünftig nicht im Restmüll oder gar in der Umwelt landen, sieht die Neuregelungauch hierzu eine Vereinfachung vor. Verbraucher werden sie ab 2026 überall dortunentgeltlich zurückgeben können, wo sie verkauft werden. Dabei darf dieRücknahme nicht an den Kauf einer E-Zigarette geknüpft werden.
Bundesregierung, PMvom 21.11.2025