E-Autos: Bundesrat hat keine Einwände gegen Steuerfreiheit
Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Entwurf einesAchten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Das geht auseiner Unterrichtung der Bundesregierung hervor (BT-Drs. 21/2966).
Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/2672) sieht vor, dass bis zumJahr 2030 neu zugelassene Elektroautos weiterhin zehn Jahre von der Kfz-Steuerbefreit bleiben, allerdings längstens bis 2035.
Ohne das Gesetz wären nur noch Fahrzeuge befreit, die vordem 01.01.2026 zugelassen werden.
Deutscher Bundestag, PM vom 02.12.2025