Durchgangserwerb bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen: Das folgt aus einem neueren BFH-Urteil
Mit Urteil vom 25.09.2024(XI R 19/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) unter anderem entschieden, dass füreine Geschäftsveräußerung im Sinne des § 1 Absatz 1a Umsatzsteuergesetz (UStG)im Fall eines Durchgangserwerbs der Zwischenerwerber nicht Unternehmer seinmuss.
Der BFH begründetdiese Ansicht mit einer unionsrechtskonformen Auslegung des § 1 Absatz 1a Satz1 UStG.
Wie dasBundesfinanzministerium (BMF) in einem aktuellen Schreiben mitteilt, wird dieVerwaltungsauffassung an diese Rechtsprechung angepasst. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlasswerde entsprechend geändert.
Die Regelungen desBMF-Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Bundesfinanzministerium,Schreiben vom 20.01.2026, III C 2 - S 7100-b/00011/009/045