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Doppelter Haushalt: Wie man Steuern spart

16.04.2024

Immer mehr Berufstätige sehen sich aufgrund gestiegener Mieten in den Metropolen gezwungen, Wohnungen im Umland zu mieten. Sie müssen im Gegenzug häufig weite Arbeitswege in Kauf nehmen. Laut Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) pendelten 7,1 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 30 Kilometer 2022 zur Arbeit, 500.000 mehr als im Jahr zuvor. "Besonders für Fernpendler kann es sich steuerlich lohnen, in Arbeitsnähe ein Zimmer oder eine Zweitwohnung zu mieten", empfiehlt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BVL). Dafür ist es wichtig, die Bedingungen zu kennen, damit ein beruflich bedingter Zweithaushalt Steuerabzug bringt.

"Nur wer länger als eine Stunde von seiner Hauptwohnung zur Arbeit fahren muss, kann eine Nebenwohnung in Arbeitsnähe in seiner Steuererklärung abrechnen", erläutert Erich Nöll, Geschäftsführer des BVL. Im Einzelfall prüfe das Finanzamt sehr genau, ob das so ist. So sei kürzlich ein Pendler aus Münster auf seinen Kosten für Umzug, Miete, Möbel und Heimfahrten seiner neu eingerichteten Zweitwohnung sitzen geblieben. Diese sei zwar von seinem Büro nur ein Kilometer entfernt. Aber das Finanzamt habe die Ausgaben nicht anerkannt, weil der Arbeitsweg von seiner Hauptwohnung lediglich 30 Kilometer beträgt.

Auch seine Klage vor dem Finanzgericht Münster (1 K 1448/22 E) habe keinen Erfolg gehabt. Die Richter hätten anhand des Routenplaners von Google Maps nachgewiesen, dass der Steuerpflichtige mit seinem Dienstwagen während des Berufsverkehrs von der Hauptwohnung höchstens 50 bis 55 Minuten zur Arbeit fährt. Dass es mal länger wegen Baustellen dauerte, fiel nicht ins Gewicht. Erich Nöll: "Die Klage wäre erfolgreich gewesen, wenn er von der Hauptwohnung zur Arbeit über eine Stunde oder mehr als 50 Kilometer hätte fahren müssen." Damit wäre die Grenze zur Zumutbarkeit des täglichen Pendels überschritten gewesen und folglich ein doppelter Haushalt anerkannt worden, bestätigt ein Schreiben der Finanzverwaltung (Schreiben des Bundesfinanzministeriums, IV C 5 - S 2353/19/10011 :006).

In jedem Fall könnten Pendler für den beruflichen Zweithaushalt eine Menge Werbungskosten absetzen: Für die Unterkunft seien inklusive Nebenkosten maximal 1.000 Euro im Monat möglich, so der BVL. Auch die Zweitwohnungsteuer zähle zu den Unterkunftskosten und falle unter diese Grenze. Das habe jüngst der Bundesfinanzhof entschieden (VI R 30/21).

Zusätzlich könnten die Ausgaben für den Umzug, das Renovieren und die nötige Einrichtung, zum Beispiel für Möbel, Teppich, Kühlschrank und andere notwendige Einrichtungsgegen-stände angesetzt werden, ergänzt Nöll. Dazu kämen in den ersten drei Monaten bis zu 28 Euro Verpflegungspauschale pro Tag. Darüber hinaus rechneten Pendler die wöchentlichen Heimfahrten zum Erstwohnsitz ab: Bis 20 Kilometer der einfachen Entfernung gibt es je Kilometer 30 Cent und ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Alternativ seien die Ticketkosten für Bus oder Bahn absetzbar.

Alle Werbungskosten für den zweiten Haushalt seien ab 2023 in die "Anlage N – Doppelte Haushaltsführung" einzutragen.

Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e.V., PM vom 15.04.2024

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