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Doktortitel: Künftig im Ausweis kein Teil des Nachnamens mehr

26.03.2024

In Ausweisdokumenten erscheint ein Doktortitel künftig nicht mehr als Abkürzung "Dr." vor dem Nachnamen, sondern in einem separaten Feld. Dies sieht eine Verordnung zur Aktualisierung von Dokumentenmustern im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vor, der der Bundesrat am 22.03.2024 zugestimmt hat.

Durch die Verordnung werden neue Muster für die Reisepässe, Dienst- und Diplomatenpässe, für den Personalausweis sowie für die Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose in die jeweiligen Verordnungen mit aufgenommen. Die neuen Muster weisen ein separates Datenfeld für den Doktorgrad aus. Damit sollen bisher aufgetretene Verwechslungen und Irrtümer hinsichtlich des Nachnamens verhindert werden.

Das Voranstellen der Abkürzung "Dr." vor dem Nachnamen hatte bei Grenzkontrollen in anderen Staaten häufig zu Komplikationen geführt. Die Abkürzung sei oft für einen Teil des Nachnamens gehalten worden, heißt es in der Verordnungsbegründung.

Nach der Zustimmung des Bundesrates soll die Verordnung zum 02.05.2024 in Kraft treten.

Bundesrat, PM vom 22.03.2024

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