Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Dezember 2025: Das sind die Neuregelunge...

Dezember 2025: Das sind die Neuregelungen

01.12.2025

Ab Dezember 2025 können Kraftfahrzeuge erstmals imöffentlichen Straßenverkehr ferngelenkt werden und der Fahrzeugschein ist nunper App abrufbar. Außerdem werden die Zuschläge bei Erwerbsminderungsrenten neuberechnet und zusammen mit der Rente ausgezahlt. Was sonst noch neu ist.

Ab dem 01.12.2025 gilt in Deutschland erstmals einegesetzliche Grundlage für das rechtssichere Fernsteuern von Autos. In einerfünfjährigen Testphase dürfen Fahrzeuge aus zentralen Leitstellen ferngesteuertwerden – um zum Beispiel Carsharing-Autos zum nächsten Nutzer zu bewegen oderfahrerlose Taxis flexibel einzusetzen.

Zudem können mit der neuen i-kfz-App Fahrzeugdokumente, wiezunächst der Fahrzeugschein, bequem auf dem Smartphone mitgeführt werden. DerFahrzeugschein sei somit jederzeit griffbereit, so die Bundesregierung. EinAbbild lasse sich auch teilen, wenn man sich beispielsweise das Auto derEltern, Verwandten oder Freunde leiht. Die App erinnere Nutzer zudem anwichtige Termine rund um die Fahrzeugverwaltung – wie zum Beispiel dieregelmäßige Hauptuntersuchung.

Bestimmte Erwerbsminderungsrenten erhalten seit Juli 2024einen Zuschlag. Ab Dezember wird der Zuschlag neu berechnet. Außerdem ändertsich das Auszahlungsverfahren: Der Zuschlag wird als ein Bestandteil der Renteausgezahlt und nicht mehr in der Monatsmitte separat überwiesen.

Die Deutsche Bank wird als Nachfolgerin der Postbank abDezember 2025 keine Renten mehr in bar auszahlen. Betroffene Rentner müssen einGiro- oder Basiskonto eröffnen, um ihre Rente weiterhin zu erhalten.

Am 16.12.2025 startet die zeitlich befristete Effizienzhaus55-Plus-Förderung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien. Damit werden baureifeVorhaben mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW-Kredite pro Wohneinheitgefördert. Wohngebäude müssen im Effizienzhausstandard 55 mit einerWärmeerzeugung mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien geplant sein. FossileEnergieträger wie Gas und Öl sind damit ausgeschlossen – Wärmepumpen,Fernwärme, Solarwärme, Biomasse und ähnliches sind förderfähig.

Die Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes ermöglichterstmals die Abscheidung und Speicherung von CO2 auch im größeren Maßstab.Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung vonKohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinsschichten für nicht vermeidbareTreibhausgase hält die Regierung für unverzichtbar.

Bundesregierung, PM vom 27.11.2025

Mit Freunden teilen