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Deutschlandticket: Finanzierung bis 2030 gesichert
Die Finanzierung des Deutschlandtickets für die nächstenJahre ist gesichert: Der Bundesrat hat am 21.11.2025 der elften Änderung desRegionalisierungsgesetzes zugestimmt.
Das Gesetz regelt die weitere finanzielle Absicherung desDeutschlandtickets bis zum Jahr 2030 – bislang war diese nur für die Jahre 2023bis 2025 gesetzlich festgeschrieben. Der Bund beteiligt sich auch in denkommenden Jahren mit einem Betrag in Höhe von 1,5 Milliarden Euro am Ausgleichder durch das Deutschlandticket entstehenden Mindereinnahmen. Die Länder, dieebenfalls 1,5 Milliarden beisteuern, reichen diese Gelder an die Aufgabenträgerfür den öffentlichen Personennahverkehr und diese wiederum an dieVerkehrsunternehmen weiter. Das Gesetz enthält einen Schlüssel, wie dieBundesmittel konkret auf die 16 Länder zu verteilen sind. Diese weisen dem Bundjährlich nach, dass die Gelder zweckentsprechend verwendet wurden.
Mit dem Gesetz wird eine Vereinbarung der Regierungsparteienaus dem Koalitionsvertrag sowie ein Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vomSeptember 2025 umgesetzt.
Der Bundesrat hatte am 26.09.2025 zu dem ursprünglichenGesetzentwurf der Bundesregierung Stellung genommen und unter anderemkritisiert, dass dieser eine Finanzierung lediglich für das Jahr 2026 vorsah.Neben der dauerhaften Absicherung des Deutschlandtickets forderten die Länder,auch die anderen Regionalisierungsmittel zu erhöhen, um für die Bürger einattraktives Nahverkehrsangebot aufrechterhalten zu können. Der Bundestag hatden Gesetzentwurf am 07.11.2025 auf Grundlage des Beschlusses seines Verkehrsausschussesin geänderter Fassung angenommen und damit einige Forderungen des Bundesratesumgesetzt.
Mit der Zustimmung des Bundesrates kann das Gesetz nunausgefertigt und verkündet werden. Es tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Bundesrat, PM vom 21.11.2025