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De-Mail abgeschafft: Kommunikation von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern mit Gerichten nur noch über das eBO
Am 23.12.2025 ist das Gesetz zur Entwicklung und Erprobungeines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit in seinen wesentlichenTeilen in Kraft getreten. Damit soll ein Pilotverfahren zur Erprobung vonOnline-Gerichtsverfahren starten. Es sollen digitale Eingabesysteme zurEinreichung von Klagen geschaffen und die digitale Kommunikation soll verstärktwerden.
In diesem Zusammenhang sei die Möglichkeit der Kommunikationüber die De-Mail als sicherer Übermittlungsweg in sämtlichenVerfahrensordnungen abgeschafft worden, um den aktuellen Rahmenbedingungen deselektronischen Rechtsverkehrs Rechnung zu tragen, teilt dieWirtschaftsprüferkammer (WPK) mit.
Damit Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, die nichtzugleich Steuerberater, Rechtsanwälte oder Notare sind, auch künftig mit denGerichten aktiv und passiv kommunizieren könnten, stehe ihnen das elektronischeBürger- und Organisationenpostfach (eBO) weiterhin zur Verfügung. Dies hat lautWPK auch eine redaktionelle Anpassung von § 58b Wirtschaftsprüferordnung zurFolge.
Wirtschaftsprüferkammer, PM vom 08.01.2026