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Cum/Ex und Cum/Cum: Bundesregierung informiert
Zum Stichtag 31.12.2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (BT-Drs. 21/310).
174 Fälle seien bislang rechtskräftig abgeschlossen und Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag in Höhe von ungefähr 3,1 Milliarden Euro zurückgefordert worden. Bei ähnlich gelagerten Cum-Cum-Verdachtsfällen seien 76 Fälle abgeschlossen und Kapitalertragssteuer in Höhe von circa 205 Millionen Euro zurückgefordert oder nicht auf die Steuerschuld angerechnet worden.
Insgesamt seien noch 240 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen von 6,7 Milliarden Euro in Bearbeitung (Stand 31.12.2023), heißt es in der Antwort.
Deutscher Bundestag, PM vom 26.06.2025