Anwältin weist Bevollmächtigung nicht nach: Eilantrag für im Gazastreifen tätigen Fotografen bereits unzulässig
Rentner und Pensionäre: Vereinfachte Veranlagung von Alterseinkünften weiterhin möglich
CESOP: Bereitstellung von Ergebnisprotokollen verzögert sich
Aktuell kommt es zu Verzögerungen bei der Bereitstellung vonErgebnisprotokollen im Zusammenhang mit der Datenübermittlung durchZahlungsdienstleister. Hierauf weist das Bundeszentralamt für Steuern hin. Esbittet, von redundanten Übermittlungen abzusehen.
CESOP steht für das zentrale elektronischeZahlungsinformationssystem. Mithilfe der Zahlungsinformationen sollen die EU-Mitgliedstaatenden Umsatzsteuerbetrug, insbesondere im Bereich des grenzüberschreitendenelektronischen Geschäftsverkehrs, besser bekämpfen können. Die Finanzverwaltungsoll durch den Zugang zu den Zahlungsdaten der ZahlungsdienstleisterInformationen erhalten, die bislang nicht oder nicht unmittelbar zur Verfügungstanden. Dadurch soll sie in die Lage versetzt werden, schneller betrügerischeUnternehmen zu ermitteln und die fehlenden Mehrwertsteuereinnahmenzurückzubekommen.
Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 28.10.2025