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Bodenrichtwerte und fiktive Mieten: Steuerzahlerbund klagt gegen Grundsteuer-Bundesmodell

02.03.2026

Nächste Runde im Streit um die neue Grundsteuer: Der Bundder Steuerzahler Deutschland (BdSt) und Haus & Grund Deutschland habengemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell beimBundesverfassungsgericht eingereicht.

Beide Verbände unterstützen dabei zwei Kläger, die sichgegen die verfassungsrechtlich bedenkliche Ausgestaltung der neuen Grundsteuerwenden. Damit soll in Karlsruhe abschließend geklärt werden, ob dasBundesmodell den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt.

Aus Sicht der Verbände führt das Bundesmodell zusystematischen Ungenauigkeiten und ungerechten Belastungsverschiebungen, weilvor allem die Bewertung zentral auf Bodenrichtwerten sowie auf pauschalierten,teils fiktiven Mietwerten basiert. "Bodenrichtwerte sind ein grobes Raster– sie werden der Realität einzelner Grundstücke oft nicht gerecht. Eine Steuer,die so stark auf pauschalen Zonenwerten beruht, riskiert willkürlicheErgebnisse und verletzt das Gebot gleichmäßiger Besteuerung", erklärt Haus& Grund-Präsident Kai Warnecke.

Zusätzlich bemängeln die Verbände die Verwendung vonpauschalen beziehungsweise fiktiven Mietwerten im Bundesmodell. Wo dietatsächlichen Verhältnisse stark vom statistischen Durchschnitt abweichen, könntenFehlbewertungen drohen – mit unmittelbaren Folgen für die Grundsteuerlast. NachAuffassung von Haus & Grund und BdSt ist die Grundsteuer damit in vielenFällen nicht mehr hinreichend am konkreten Objekt orientiert. "Wenn derStaat bei der Grundsteuer mit fiktiven Mieten und pauschalen Bodenrichtwertenarbeitet, wird es für Bürgerinnen und Bürger schnell zum Lotteriespiel, wer wiestark belastet wird – das ist weder transparent noch gerecht", kommentiertBdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Mit der Verfassungsbeschwerde wollen die VerbändeRechtssicherheit schaffen und eine Grundsteuer erreichen, die einfach,nachvollziehbar und gleichheitsgerecht ist. Zwar habe der Bundesfinanzhof dasBundesmodell bestätigt – die Verbände sehen aber weiterhin erheblichenverfassungsrechtlichen Klärungsbedarf.

Bund der Steuerzahler, PM vom 27.02.2026

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