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Anschlag von Hanau: Klageerzwingungsverfahren erfolglos

23.10.2025

Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt amMain hat die Anträge auf gerichtliche Entscheidung im Klageerzwingungsverfahrender Eltern eines der durch den Anschlag von Hanau vom 19.02.2020 Getöteten alsunzulässig verworfen.

Die Eltern hatten sich gegen die Einstellung beziehungsweiseNichteinleitung von Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber der Arena Bar inHanau sowie namentlich nicht benannte Polizeibeamte und Mitarbeiter der StadtHanau gewendet. Sie hatten vorgetragen, dass diese wegen eines zur Tatzeitverschlossenen Notausgangs mitverantwortlich für den Tod des Geschädigtengewesen seien und sich dadurch strafbar gemacht hätten.

Darüber hinaus wenden sich die Eltern gegen dieNichteinleitung von Ermittlungen gegen den vormaligen Innenminister des LandesHessen sowie mehrere leitende Mitarbeiter der Polizei. Sie tragen vor, dassdiese es unterlassen hätten, für eine ausreichende Ausstattung desNotrufsystems der Polizei Sorge zu tragen, wodurch es zu einer verzögertenAlarmierung der Rettungskräfte gekommen sei.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Beschwerde der Elterndes Getöteten zurückgewiesen. Ihre dagegen gerichteten Anträge auf gerichtlicheEntscheidung blieben vor dem OLG ohne Erfolg. Die Eltern hätten keine Fehlerder von der Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungen aufgezeigt. Sie hätten,so das OLG, mit ihren Anträgen nicht den hohen Anforderungen an einKlageerzwingungsverfahren entsprechend ausgeführt, dass die Tötung desGeschädigten bei offenem Notausgang beziehungsweise bei besserer Ausstattung desNotrufsystems hätte verhindert werden können.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschlüsse vom 16.10.2025,7 Ws 71-75/25, unanfechtbar

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