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Allergien: Welche Kosten sich steuerlich absetzen lassen

26.03.2024

Es gibt Medikamente und Therapien, mit denen sich die allergischen Beschwerden reduzieren lassen. Allerdings wird nicht immer alles, was Arzt oder Heilpraktiker verordnet haben, von der Krankenkasse übernommen. In diesem Fall sollte man prüfen, ob die Kosten für Arzneimittel oder Behandlungen sich von der Steuer absetzen lassen.

Unter anderem für Krankheitskosten gebe es in der Steuererklärung die "Anlage Außergewöhnliche Belastungen", so die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Allerdings akzeptiere das Finanzamt dabei nur Kosten für verordnete Medikamente oder Behandlungen, die für die Heilung einer Krankheit oder für die Linderung der Folgen einer Krankheit entstehen. Ausgaben für eine Krankheitsvorbeugung könnten nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Zudem errechne das Finanzamt zunächst eine so genannte zumutbare Eigenbelastung. Dazu würden die gesamten Einkünfte, der Familienstand und die Anzahl der Kinder berücksichtigt. Wird die Grenze beispielsweise mit den Krankheitskosten überschritten, wirke sich der übersteigende Betrag als außergewöhnliche Belastung steuermindernd aus. Und auch Fahrtkosten für den Weg in die Arztpraxis oder die Apotheke könnten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung eingetragen werden.

Auch die Kosten für homöopathische oder anthroposophische Heilmittel oder auch für eine Akupunktur könnten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (VI R 27/13) genüge als Nachweis eine ärztliche Verordnung oder die Verordnung eines Heilpraktikers, so die VLH. Ein vor der Therapie erstelltes Amtsarzt-Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung sei demnach für die Anerkennung als außergewöhnliche Belastung nicht erforderlich.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., PM vom 11.03.2024

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