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Aktivrente, Kasse, Grunderwerbsteuer: DStV bei BMF-Steuerabteilungsleiterin
Die Leiterin der Steuerabteilung desBundesfinanzministeriums (BMF), Anette Wagner, und der Präsident des DeutschenSteuerberaterverbandes (DStV), Torsten Lüth, haben sich über steuerlicheÄnderungen, die 2026 kommen, ausgetauscht. Lüths Anliegen dabei:Praktikabilität und Rechtssicherheit.
Die Aktivrente sei in der Beratungspraxis angekommen, heißtes vom DStV. Lüth habe deren Zielrichtung zwar grundsätzlich unterstützt, aberdas Gesetzgebungsverfahren moniert. Die Verbände hätten vom BMF nur 27 StundenZeit bekommen, um eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abzugeben. Diesvermittle den Eindruck, dass der Gesetzgeber kein Interesse an einer fundiertenEinschätzung der Praxis habe, so Lüth. Das müsse sich in 2026 ändern. Umsowichtiger sei es, dass die vom BMF in Aussicht gestellten FAQ zur Aktivrentezeitnah veröffentlicht und die Fragen des DStV geklärt würden.
Der Koalitionsvertrag von Union und SPD enthalte zudem dreiNeuerungen im Kontext von Kasse und Zahlungsverkehr: eineRegistrierkassenpflicht ab 01.01.2027 bei einem jährlichen Umsatz von mehr als100.000 Euro, die Abschaffung der Belegausgabepflicht und eine Pflicht für einedigitale Zahlungsoption. Wie der DStV mitteilt, hat das BMF, diese Planungenflankierend, Anfang 2026 den Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutzvor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen veröffentlicht.
Lüth betonte, dass der DStV die drei von der Koalitiongeplanten Maßnahmen als Paket verstehe. So müsse der Gesetzgeber die Bonpflichtzwingend abschaffen, wenn er die Registrierkassenpflicht und die Pflicht füreine digitale Zahlungsoption einführt. Dies sei ein Gebot der Verhältnismäßigkeit:Der BMF-Evaluationsbericht zeige, dass die Belegausgabepflicht bei denUnternehmen viel höhere Kosten verursache, als es im Gesetzgebungsverfahrengeschätzt worden sei.
Der DStV-Präsident gab darüber hinaus zu bedenken, dass derEvaluationsbericht den Mehrwert einer Registrierkassenpflicht offenlasse. Umdie Praxis nicht zu überfordern, müsse es daher begründete Ausnahmen geben.Zudem müsse der Gesetzgeber die Umsatzgrenze praktikabel ausgestalten. Darüberhinaus zeige sich, dass der Markt noch keine Kassen anbiete, dieE-Rechnungs-tauglich sind. So bestehe das Risiko, dass mit derE-Rechnungspflicht für alle ab 2028 eine weitere neue Registrierkasseangeschafft werden muss. Dies würde insbesondere kleine Unternehmen über Gebührbelasten. Der DStV erwarte hier vom BMF eine angemessene Übergangsregelung.
Der Regierungsentwurf des NeuntenSteuerberatungsänderungsgesetzes (BR-Drs. 40/26) enthalte zwei Neuerungen imGrunderwerbsteuergesetz, fährt der DStV fort: eine Verlängerung derAnzeigepflicht und die Vermeidung von doppelter Grunderwerbsteuer bei "Signing"und "Closing". Der DStV hatte dies eigenen Angaben zufolge im Zugedes Steueränderungsgesetzes 2025 angeregt. Daher begrüße er diese Entwicklung.Er sehe aber weiteren Reformbedarf.
Offen sei, was für die Steuervergünstigungen fürImmobilientransaktionen bei Personengesellschaften nach Auslaufen derÜbergangsregelung (Ende 2026) gilt. Lüth warb dafür, diese Frage frühzeitig in2026 zu klären. Die kleinen und mittleren Kanzleien sowie Unternehmen bräuchtengerade in diesen wirtschaftlich belastenden Zeiten Planungssicherheit.
Deutscher Steuerberaterverband, PM vom 05.02.2026