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18.12.2025

DerAnwendungsbereich des § 64 Einkommensteuergesetz, der verhindern soll, dassKindergeld an mehrere Berechtigte ausgezahlt wird, ist nicht eröffnet ist, wennder Kindergeldanspruch eines Elternteils bereits bestandskräftig abgelehntwurde. Denn dann bestehe die Gefahr einer Mehrfachzahlung nicht, argumentiertdas Finanzgericht (FG) Münster.

Geklagt hatte die Muttereines Kindes, das nach der Trennung der Eltern zunächst in ihrem Haushaltlebte. Von Juli bis Dezember 2023 (Streitzeitraum) wechselte das Kind in denHaushalt seines Vaters. Dessen Antrag auf Gewährung von Kindergeld für denStreitzeitraum lehnte die Familienkasse 2024 bestandskräftig ab. Im Jahr 2025hob sie sodann die Kindergeldfestsetzung gegenüber der Mutter auf. DieBegründung: Nach § 64 Absatz 1 EStG werde für jedes Kind nur einer PersonKindergeld gezahlt. Da der Vater das Kind in seinen Haushalt aufgenommen habe,sei er grundsätzlich vorrangig anspruchsberechtigt und schließe die Mutter vonder Kindergeldzahlung aus.

Das FG Münster hatder hiergegen gerichteten Klage stattgegeben. Bei leiblichen Kindern sei – imGegensatz zu Kindern des Ehegatten oder Enkeln – die Haushaltsaufnahme einesKindes keine Anspruchsvoraussetzung für einen Kindergeldanspruch. Treffenjedoch mehrere Ansprüche zusammen, werde das Kindergeld gemäß § 64 Absatz 2Satz 1 EStG demjenigen Berechtigten gezahlt, der das Kind in seinen Haushaltaufgenommen habe. Dies solle eine Mehrfachzahlung verhindern (vgl. § 64 Absatz 1EStG).

Im Streitfall seider Anwendungsbereich des § 64 EStG jedoch nicht eröffnet. Zwar habe der Vaterdas Kind ebenfalls in seinen Haushalt aufgenommen. Er sei aber nichtBerechtigter im Sinne des § 64 EStG. Einem möglichen Anspruch des Kindesvatersstehe die bestandskräftige Ablehnung seines Antrags durch die Familienkasseentgegen. Selbst wenn diese Ablehnung lediglich aus formalen Gründen erfolgtsei und dem Grunde nach ein Anspruch des Vaters für den Streitzeitraumbestanden habe, könne dies zu keinem anderen Ergebnis führen. § 64 Absatz 1EStG solle eine Doppelzahlung von Kindergeld verhindern. Bei einerbestandskräftigen Ablehnung gegenüber einem Elternteil bestehe im Regelfallaber keine Gefahr einer Doppelzahlung.

FinanzgerichtMünster, Urteil vom 28.11.2025, 7 K 615/25 Kg, AO

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