Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Landesschulden Baden-Württemberg

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Baden-Württemberg  Sie warten schon seit Ewigkeiten auf Ihr...

Sie warten schon seit Ewigkeiten auf Ihren Steuerbescheid?

Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. 17.08.2023

Der BdSt gibt Tipps, wie man Schwung in die Sache bringt!

54 Tage – so lange dauerte in Baden-Württemberg die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen, die bis Ende 2022 für das Veranlagungsjahr 2021 abgegeben wurden. Damit liegt Baden-Württemberg im deutschlandweiten Vergleich laut einer Umfrage des Bundes der Steuerzahler nur auf Platz 13.

Manche Steuerzahler im Land wären allerdings vermutlich schon zufrieden, wenn sie ihren Einkommensteuerbescheid nach 54 Tagen erhalten hätten. Denn oftmals hören jene von ihrem Finanzamt monatelang überhaupt nichts.

Doch welche Möglichkeiten hat man dann eigentlich, sprich wie kann sich der Steuerzahler in solchen Fällen beim Finanzamt bemerkbar machen?

Nachdem Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben, muss Ihnen spätestens nach sechs Monaten von dem für Sie zuständigen Finanzamt der Steuerbescheid zugestellt werden. (Sollten die Beamten Belege oder Informationen nachfordern müssen, verschiebt sich diese Frist nach hinten.) Ist der Bescheid nach einem halben Jahr noch nicht da, empfehlen wir Ihnen, zunächst beim Finanzamt anzurufen und sich nach dem aktuellen Bearbeitungsstand zu erkundigen.

Hilft auch dies nicht, ist ein Brief an den Sachgebietsleiter oder Amtsvorsteher ein zweiter möglicher Schritt. Wird Ihre Steuererklärung anschließend immer noch nicht bearbeitet und Ihnen wurde hierfür kein Grund mitgeteilt, besteht die Möglichkeit gegenüber der Behörde einen Einspruch wegen Untätigkeit des Finanzamtes einzulegen. Dies ist frühestens sechs Monate nach Abgabe der Steuererklärung beim Amt zulässig.

Sollten dann weitere sechs Monate vergehen, ohne dass Ihnen der Bescheid zugestellt wird, können Sie beim zuständigen Finanzgericht eine Untätigkeitsklage einreichen. Ab 15 Monaten Verzug stehen Ihnen sogar Zinsen zu – sofern Sie eine Steuerrückzahlung erhalten.

Mit Freunden teilen

Ihr Ansprechpartner

Daniel Bilaniuk
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Daniel Bilaniuk

Lohengrinstr. 4, 70597 Stuttgart 0711 76774-12 [email protected]
VIP Pressebereich

Der VIP-Pressebereich bietet mehr! Hier erhalten Sie exklusive Stellungnahmen, Berechnungen und Grafiken.