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Wo Fiffi richtig teuer ist

Presseinformation 06.08.2021

Hundesteuer-Vergleich für Rheinland-Pfalz

Hunde gelten als treueste Begleiter des Menschen. Betrachtet man die Ergebnisse der aktuellen BdSt-Umfrage unter den 50 größten Kommunen von Rheinland-Pfalz wird aber ebenso deutlich: Hunde können auch teure Begleiter sein. Dabei handelt es sich bei der Hundesteuer um eine überflüssige Bagatellsteuer, die abgeschafft gehört. Von 45 Euro bis hin zu 1.680 Euro müssen Frauchen und Herrchen je nach Anzahl, Hunderasse und Wohnort für ihren Liebling aufbringen.

 

In Deutschland haben viele Steuern eine lange Tradition – einmal erhoben werden sie nicht mehr abgeschafft. So ähnlich geht es auch der Hundesteuer. Bereits im Mittelalter wurde sie als „Hundekorn“ erhoben und erstmals als Steuer eingeführt hatte sie Offenbach am Main im Jahre 1807 zur Tilgung von Kriegsschulden. Dass die Hundesteuer bis heute besteht, ist aber nicht die Schuld Napoleons, sondern eher eine Überraschung. Denn sie ist eine aufkommensschwache Bagatellsteuer. Gerade einmal ca. 20 Mio. Euro haben rheinland-pfälzische Städte und Gemeinden 2020 über die Hundesteuer eingenommen, das sind nur magere 0,43 Prozent am gesamten kommunalen Steueraufkommen von rund 4,6 Mrd. Euro.

Jede Gemeinde kann den Hundesteuersatz selbst bestimmen. Dadurch hängt es vom Wohnort ab, ob ein Hund niedrig oder hoch besteuert wird. In 40 der 50 betrachteten Städte und Gemeinden steigt der Steuersatz mit dem zweiten und dritten Hund an. Dies soll in der Regel eine Lenkungswirkung haben, so dass Hundefreunde die Anzahl ihrer bellenden Gefährten beschränken. Zudem erheben 35 dieser Kommunen eine besondere Steuer auf Rassen, die als gefährlich gelten – die sog. Kampfhundesteuer. Eine einheitliche Besteuerung ohne Rücksicht auf die Rasse und Anzahl der gehaltenen Hunde kommt selten vor: Nur Neuwied mit 96 Euro pro Hund und Bad Kreuznach mit 108 Euro differenzieren den Steuersatz nicht über Anzahl oder Rasse. Grünstadt, welches beim letzten Hundesteuer-Vergleich des BdSt ebenfalls dazu gehörte, hat dies im Jahr 2020 geändert.

Wo es besonders teuer oder günstig ist

Betrachtet man die 50 größten rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden in Bezug auf den ersten „normalen“ Hund, so ist die Landeshauptstadt Mainz mit 186 Euro pro Jahr am teuersten. Auf Platz 2 folgt Landau mit 144 Euro pro Jahr. Den dritten Platz teilen sich mit jeweils 120 Euro pro Jahr Trier und Ludwigshafen. Am günstigsten haben es Hundebesitzer dagegen in Nieder-Olm mit jährlich 45 Euro, dicht gefolgt von Böhl-Iggelheim mit 50 Euro im Jahr und Montabaur mit 51 Euro im Jahr.

Wer mehr als einen Hund hält, zahlt für den zweiten Hund in Mainz mit 216 Euro pro Jahr wieder am meisten. Gefolgt von Trier mit 168 Euro pro Jahr auf Platz 2 sowie auf Platz 3 Bendorf und Morbach mit je 156 Euro pro Jahr. Am günstigsten ist der Zweithund in Nieder-Olm und Betzdorf mit je 60 Euro pro Jahr. Montabaur folgt dicht mit 66 Euro pro Jahr.

Beim dritten und jedem weiteren Hund ist Worms mit 230 Euro pro Jahr am teuersten. Knapp dahinter folgt Trier mit 228 Euro pro Jahr. Den dritten Platz teilen sich die Landeshauptstadt Mainz und Bitburg mit jeweils 216 Euro pro Jahr. Am günstigsten sind erneut Betzdorf mit 60 Euro pro Jahr, Nieder-Olm mit 78 Euro pro Jahr und Montabaur mit 81 Euro pro Jahr.

Hoher Steueraufschlag für Kampfhunde

Sogenannte Kampfhunde werden vielerorts besonders hoch besteuert. Lange Zeit war Wittlich beim ersten gehaltenen Kampfhund mit 800 Euro pro Jahr das teuerste Pflaster. Im vergangenen Jahr hat Morbach seine Kampfhundesteuer um 650 Euro mehr als verdoppelt – und führt nun mit 1.250 Euro pro Jahr die Rangliste an. Wittlich ist für den ersten Kampfhund nun die zweitteuerste der betrachteten Kommunen, dicht gefolgt von Bitburg mit 792 Euro im Jahr. Die niedrigsten Steuersätze gibt es dagegen in Böhl-Iggelheim mit 50 Euro pro Jahr sowie in Montabaur mit 51 Euro pro Jahr. Es folgen Mutterstadt und Limburgerhof mit je 54 Euro pro Jahr.

Richtig kostspielig wird es für Kampfhunde-Halter zumal dann, wenn sie mehrere als gefährlich geltende Hunde ihr Eigen nennen. Beim zweiten Kampfhund langt Boppard am stärksten zu: 1.320 Euro pro Jahr verlangt die Stadt im Oberen Mittelrheintal und führt damit eine Gruppe von fünf Kommunen an, die einen vierstelligen Hundesteuersatz erheben. Auf Boppard folgen Morbach mit 1.250 Euro sowie Wörth am Rhein mit 1.050 Euro pro Jahr. Beim dritten und jedem weiteren Kampfhund haben Boppard mit 1.680 Euro pro Jahr und Wörth am Rhein mit 1.575 Euro pro Jahr die höchsten Steuersätze. Auf Platz drei liegt Morbach mit 1.250 Euro pro Jahr. Montabaur verlangt mit 66 Euro pro Jahr bzw. 81 Euro pro Jahr am wenigsten für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund. Es folgt jeweils Limburgerhof mit 84 Euro pro Jahr. Beim zweiten gefährlichen Hund teilt sich Limburgerhof den Platz mit Römerberg.

Hunde ohne Hundesteuer

Allerdings fällt die Hundesteuer nicht für jeden Hund an. So darf u.a. für Hunde, die zu gewerblichen Zwecken gehalten werden, keine Hundesteuer erhoben werden. Besonders positiv hervorzuheben ist, dass alle der untersuchten 50 Städte und Gemeinden darauf verzichten, eine Steuer auf Blindenhunde zu erheben. Löblich ist es außerdem, dass zumindest 16 Kommunen eine grundsätzlich zeitlich begrenzte Steuererleichterung für einen aus dem örtlichen Tierheim übernommenen Hund gewähren. Da die Tierheime regelmäßig von den Städten mitfinanziert werden, entlastet ein Vierbeiner weniger auch die Stadtkasse. Eine Steuerbefreiung für die Dauer von zwei Jahren bewilligen Städte wie Ludwigshafen, Trier und Kaiserslautern. Unter anderem in der Landeshauptstadt Mainz, Pirmasens oder Idar-Oberstein erfolgt eine Steuerbefreiung von einem Jahr.

BdSt-Fazit: Hundesteuer abschaffen!

„Auch der aktuelle Hundesteuer-Vergleich zeigt, dass es eine extrem große Spannbreite bei den Hundesteuersätzen gibt. Abhängig von Wohnort, Hunderasse und Anzahl der gehaltenen Hunde reicht dieser von 45 Euro bis hin zu saftigen 1.680 Euro pro Jahr. Die auffällige Spanne belegt, dass die Höhe der Hundsteuer nicht nur von sachlichen Erwägungen, sondern mehr von politischer Willkür geprägt ist. Auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Hundehalter wird ohnehin keine Rücksicht genommen“, erklärt René Quante, Geschäftsführer des BdSt Rheinland-Pfalz. „Als aufkommensschwache Bagatellsteuer sollte die Hundesteuer endlich abgeschafft werden. Gute Vorbilder dafür sind andere europäische Länder wie Frankreich, Spanien, Schweden oder Dänemark.“

Hinweis: Der vollständige Hundesteuer-Vergleich für Rheinland-Pfalz kann dem Anhang der Pressemitteilung entnommen werden.

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