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Wenn das Finanzamt Ihre Steuer macht
BdSt begrüßt digitales Pilotprojekt aus Hessen, das jetzt deutlich ausgeweitet wird
Mit Digitalisierung die Steuererklärung deutlich vereinfachen – bis hin zu einem vorausgefüllten oder vom Amt erstellten Entwurf! Mit dem Pilotprojekt „Hessen-Modell“ war im Sommer 2025 eine Initiative der hessischen Finanzverwaltung im Finanzamt Kassel gestartet, das jetzt immer mehr Schule macht: Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen schließen sich an. Bundesweit könnten dann rund 500.000 Steuerpflichtige profitieren, teilte das Finanzministerium in Wiesbaden mit. Statt die Steuererklärung also selbst zu erstellen, erhält man vom Finanzamt den Vorschlag für einen Steuerbescheid. BdSt-Bundesgeschäftsführerin Daniela Karbe-Geßler begrüßt das Digital-Projekt in Interviews zum Beispiel mit HR info: „Die Einkommensteuererklärung wird einfacher! Das lästige Sammeln und Suchen von Daten entfällt, weil die Finanzverwaltung die bekannten Daten den Steuerzahlern zur Verfügung stellt – Daten zum Beispiel vom Arbeitgeber, von der Rentenversicherung und Krankenversicherung.“
Welche persönlichen Angaben bleiben?
Statt eines leeren Formulars erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen automatisiert erstellten Vorschlag für den Steuerbescheid. Was ist dann noch zu tun? „Die Finanzverwaltung kennt natürlich nicht alle Daten – das wird auch so bleiben. Nachträglich muss man zum Beispiel Werbungskosten, Fortbildungen, Fahrtwege, Büro- oder Homeofficepauschalen selbst eingeben – dies kann das Finanzamt nicht automatisch wissen. Unterm Strich empfehlen wir, genau zu prüfen, was das Finanzamt vorschlägt und sich immer die Frage zu stellen, was man noch nachtragen muss“, rät Steuerfachfrau Karbe-Geßler und wünscht sich zum Beispiel: „Es sollte Hinweise geben, dass noch Angaben gemacht werden können bzw. müssen, die zur Steuerminderung führen – zum Beispiel Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Handwerkerleistungen. Zu den Werbungskosten zählen Wege zur Arbeit oder Fortbildungskosten, zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören Arzt- und Krankheitskosten oder auch Pflegeleistungen.“
Wie geht es mit dem „Hessen-Modell“ weiter?
„Das Hessen-Modell sollte am besten bundesweit gelten und eine Steuerklärung einheitlich erfolgen. Deshalb ist es notwendig, dass sich alle Bundesländer für ein Modell entscheiden“, betont BdSt-Bundesgeschäftsführerin Karbe-Geßler. „Bei diesem Modell allerdings läuft noch alles über Papier – für alle, die nicht technisch affin sind oder sein können. Zudem können alle Bürger mit einbezogen werden – auch diejenigen, die bislang keine Steuererklärung gemacht haben, sich aber einen Vorteil in Form einer Steuererstattung holen können.“ Alternativ, so Karbe-Geßler, existiert bereits die bundesweit angebotene ELSTER-App.
Die „Steuererklärung per App mit einem Klick“ ist eine von Bayern entwickelte Funktion innerhalb der App „MeinELSTER+“. Sie solle, so das hessische Finanzministerium in seiner Pressemitteilung weiter, erstmals in diesem Jahr angeboten werden und die Abgabe einer Steuererklärung über ELSTER weiter vereinfachen – auch in Hessen.