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Weihnachtsfrieden beim Finanzamt

Top News / Presseinformation / Steuerrecht 17.12.2018

Wann und wo der Fiskus auf Zwangsgelder und Vollstreckungen verzichtet

Um eine weniger schöne Bescherung während der Weihnachts- und Neujahrstage zu vermeiden, halten viele Bundesländer einen sogenannten Weihnachtsfrieden ein. Das heißt, die Finanzämter sehen von Maßnahmen ab, die für Steuerzahler und ihre Familien belastend sein könnten und verzichten in den kommenden Tagen beispielsweise auf Zwangsgelder und Vollstreckungen.

Keinen Versandstopp gibt es aber für Steuerbescheide und Mahnungen. Dadurch sollen Einnahmeausfälle im Interesse aller pünktlichen Steuerzahler vermieden werden. Auch bereits fällige Steuern müssen während der Weihnachtszeit pünktlich entrichtet werden. Andernfalls können unter Umständen Säumniszuschläge entstehen. Für diejenigen, die auf eine Steuererstattung warten, bringt der „Weihnachtsfrieden“ keine Nachteile, denn auch diese Steuerbescheide werden wie gewohnt versandt.

 

In welchen Bundesländern die Finanzämter ein Herz für säumige Steuerzahler haben, zeigt unsere Übersicht:

Bundesland Zeitraum
Baden-Württemberg 22. Dezember 2018 - 01. Januar 2019
Bayern 22. Dezember 2018 - 01. Januar 2019
Brandenburg 22. Dezember 2018 - 01. Januar 2019
Hessen 20. Dezember 2018 - 31. Dezember 2018
Nordrhein-Westfalen 17. Dezember 2018 - 31. Dezember 2018
Niedersachsen 21. Dezember 2018 - 26. Dezember 2018
Rheinland-Pfalz 23. Dezember 2018 - 01. Januar 2019
Sachsen 21. Dezember 2018 - 01. Januar 2019
Thüringen 20. Dezember 2018 - 26. Dezember 2018

Stand: 21.12.2018

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