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Vorläufigkeitsvermerk: Erststudienkosten im Anschluss an die Schulausbildung, den Wehrdienst, den Zivildienst oder an ein soziales Jahr als vorweggenommene Werbungskosten

Stellungnahmen & Eingaben / Familie 29.06.2010

Da inzwischen ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 7/10 zu der Frage anhängig ist, ob Erststudienkosten im direkten Anschluss an die Schulausbildung, den Wehrdienst, den Zivildienst oder an ein soziales Jahr als vorweggenommene Werbungskosten anzuerkennen sind, fordert der Bund der Steuerzahler das Bundesministerium der Finanzen auf, einen entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk zu erteilen. Diese Fragestellung betrifft eine Vielzahl von Steuerzahlern, so dass es zweckmäßig ist, diesen Punkt in die Liste der vorläufigen Steuerfestsetzungen gemäß § 165 Abs. 1 Nr. 3 AO aufzunehmen. Mit dem Vermerk kann verhindert werden, dass die Steuerzahler zur Wahrung des Rechtschutzes Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen müssen.

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