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© Bild von MichaelM auf Pixabay

Verfassungsrechtliche Zweifel bleiben

Top News 25.03.2021

BdSt zum neuen EU-Eigenmittelsystem

Der Bundestag hat heute dem neuen Eigenmittelsystem zur Finanzierung der Europäischen Union zugestimmt. Was bedeutet das? Jetzt darf sich die EU-Kommission im großen Stil an den Kapitalmärkten verschulden und neue Steuerquellen für sich beanspruchen. Stoßrichtung des Neubeschlusses ist die schuldenfinanzierte Umverteilung von mehr als 750 Milliarden Euro an finanzschwache Staaten in Europa – offiziell wird dieses Geld als Pandemiehilfe etikettiert.

Diesen politisch motivierten Umverteilungs-Mechanismus lehnen wir als Bund der Steuerzahler ab! Grund: Es bestehen große Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Europarecht und dem Grundgesetz, weil die Schuldenfinanzierung des 750 Milliarden Euro schweren Fonds „Next Generation EU“ die Basis für eine europäische Schuldenunion bildet. Daran ändern auch zusätzlich beschlossene Berichtspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag wenig. Wir fordern: Ein Maximum an Transparenz ist das Minimum bei diesen weitreichenden Beschlüssen – doch selbst dann wird eine jahrzehntelange Belastung des Bundeshaushalts durch Rückzahlungspflichten der von der EU aufgenommenen Kredite nicht verhindert und zudem die geltenden europäischen Grundsätze für ein solides Haushalten der Eurozonen-Staaten untergraben.

BdSt-Kritik und Appell

Der Bund der Steuerzahler lehnt die neuen Schulden-Ermächtigungen für die EU-Kommission ab, für die die EU-Mitgliedstaaten haften müssen. Statt eine neue Finanzarchitektur in Europa mit höheren Schulden und zusätzlichen Steuern zu etablieren, ist eine Rückbesinnung auf die wirtschaftliche und finanzielle Eigenverantwortlichkeit der einzelnen Staaten nötig!

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