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Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Metalllieferungen und Lieferung von Tablet-Computern

Stellungnahmen & Eingaben / Unternehmen 14.08.2014

Mit dem Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU wurden auch Regeln im Umsatzsteuergesetz geändert: Unter bestimmten Voraussetzungen schuldet nun der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, wenn er mit Metallen, Tablet-Computern oder Spielekonsolen handelt. Die Änderung soll bereits zwei Monate nach Verkündung des Gesetzes gelten. Viele Unternehmer müssen ihre Rechnungslegung jedoch erst auf die neuen Regeln abstimmen und ihr Personal schulen, daher fordert der Bund der Steuerzahler eine Übergangsregelung. 

Mit dem Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU wurden auch Regeln im Umsatzsteuergesetz geändert: Unter bestimmten Voraussetzungen schuldet nun der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer, wenn er mit Metallen, Tablet-Computern oder Spielekonsolen handelt. Die Änderung soll bereits zwei Monate nach Verkündung des Gesetzes gelten. Viele Unternehmer müssen ihre Rechnungslegung jedoch erst auf die neuen Regeln abstimmen und ihr Personal schulen, daher fordert der Bund der Steuerzahler eine Übergangsregelung. 

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