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© Photo by Markus Winkler on Unsplash

Teure Masken-Beschaffung auf den Prüfstand!

Top News 29.03.2021

Bundesgesundheitsministerium zahlte bis zu 8 Euro pro Maske. BdSt fordert, Preise nachträglich zu prüfen!

Masken, Handschuhe und Schutzkittel für medizinisches Personal – dies alles war Mangelware, als sich die Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 auch in Deutschland immer weiter ausbreitete. Um der Knappheit in dieser Ausnahmesituation Herr zu werden, stieg auch der Bund in die Beschaffung der weltweit begehrten Schutzausrüstung ein. Auf verschiedenen Wegen wurden Masken und weitere Schutzausrüstung im In- und Ausland aufgekauft.

Mittlerweile sind die Verfahren zur Beschaffung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) überwiegend abgeschlossen. Öffentliche Kritik hatte vor allem das sogenannte Open House-Verfahren auf sich gezogen: Dabei wurde jedem Unternehmer 4,50 Euro pro FFP2-Maske zugesagt, wenn er bis zu einem bestimmten Stichtag liefern konnte. Bis heute (Stand 16. März) laufen 66 Klagen von Lieferanten gegen das Bundesgesundheitsministerium, das die Annahme vieler dieser Masken mit Verweis auf qualitative Mängel ablehnte. Der Gesamtstreitwert beläuft sich auf 203 Mio. Euro.

7,98 Euro pro Maske (FFP2 und FFP3)

Jetzt wurde bekannt, dass das Bundesgesundheitsministerium im Frühjahr 2020 sogar bis zu 7,98 Euro pro Maske (FFP2 und FFP3) gezahlt hat. Dies geht aus einer bisher nicht veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Karsten Klein (FDP) hervor. Darin gibt die Bundesregierung an, dass 50.000 Masken zu diesem maximalen Preis beschafft worden seien.

Zugegeben: Masken waren im Frühjahr 2020 weltweit gefragt, entsprechend hoch waren die Preise. Aber ein Stückpreis von fast 8 Euro pro Maske wirft Fragen auf. Zum Beispiel die, warum das Ministerium nicht Preisprüfer gebeten hat, diese Beträge unter die Lupe zu nehmen und ggf. zu korrigieren.

BdSt: Preisprüfer einsetzen!

Zum Hintergrund: Jedes Jahr vergeben Bund, Länder und Kommunen öffentliche Aufträge im Umfang von mehr als 300 Mrd. Euro. Doch oft herrschen besondere Verhältnisse, die den Wettbewerb verzerren können oder einen Missbrauch durch einseitige Marktmacht und überhöhte Preise begünstigen. An dieser Stelle können die Preisüberwachungsstellen der Länder aktiv werden, die Verträge über Lieferungen und Leistungen zwischen öffentlicher Hand und Unternehmen unter die Lupe nehmen und auf Basis des staatlichen Preisrechts zu hohe Rechnungen zulasten der Steuerzahler korrigieren dürfen – auch rückwirkend.

„Corona-Verträge“ von 6,2 Mrd. Euro geschlossen

Eine besondere Wettbewerbssituation bestand zweifelsfrei bei der kurzfristigen und massenhaften Beschaffung von Masken, Sanitätsmaterial und Beatmungsgeräten im Jahr Frühjahr 2020. Eine Anfrage des Bundes der Steuerzahler beim Bundesgesundheitsministerium ergab, dass das Ministerium 2020 rund 1.050 „Corona-Verträge“ mit einem Volumen von 6,2 Mrd. Euro geschlossen hatte. Jedoch wurde nicht ein einziger davon den Preisexperten zum Check vorgelegt.

Solche Ersuche der öffentlichen Auftraggeber bei den Preisüberwachungsstellen der Länder sind der übliche Weg, um preisrechtliche Prüfungen in Gang zu setzen. Weil diese bei den Auftragnehmern vor Ort erfolgen, sind die Länder zuständig. Diese benötigen aber – in diesem Fall vom Gesundheitsressort – grünes Licht, sonst werden sie in der Regel nicht tätig. Aktuell wehrt sich das Ministerium grundsätzlich gegen Preisprüfungen, weil es davon überzeugt ist, alle Verträge zu marktüblichen Preisen abgeschlossen zu haben.

Dabei zeigt die staatliche Preisprüfung vorzeigbare Erfolge: Allein 2019 wurden bundesweit 1.114 öffentliche Aufträge mit einem Gesamtvolumen von knapp 1,5 Mrd. Euro einer preisrechtlichen Prüfung unterzogen. Fast jeder dritte Auftrag wurde schließlich moniert und endete mit einer Rechnungskürzung zugunsten der Steuerzahler. Ersparnis für den Staat: 25 Mio. Euro. Da es derzeit aber um ganz andere finanzielle Größenordnungen geht, müssen die Prüfexperten flächendeckend aktiv werden. Unser Appell: Der Bund muss seine Pflicht wahrnehmen, mit Steuergeld sorgsam umgehen und Preisprüfungen veranlassen!

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Autoren

Sebastian Panknin
Leiter der Abteilung Haushalts- und Finanzpolitik

Sebastian Panknin

Reinhardtstraße 52, 10117 Berlin 030 259396-27 s.panknin(at)steuerzahler.de
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