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Verteilung von FFP2-Masken

Top News 16.02.2021

Staatlich verordnete Verteilung von Masken ist nicht notwendig und verursacht unnötige Kosten

Mit der Verteilung von Masken wollte die Bundesregierung die Verbreitung des Coronavirus´ eindämmen. Bei näherem Hinsehen steht die Hauruckaktion jedoch in keinem guten Licht – sie wäre nicht notwendig gewesen und verursacht höhere Kosten als nötig.

Die andauernde Pandemie trifft uns hart: Die anhaltenden Einschränkungen zehren am Gemüt, Angestellte bangen um ihren Arbeitsplatz, Unternehmer um ihre Existenz. Viele Menschen haben geliebte Angehörige verloren. Das Andauern der Pandemie und der Maßnahmen zur Eindämmung des Virus´ sind Anlass, das Handeln der Regierung einem genauen Blick zu unterziehen.

Für viel Aufsehen sorgte die von der Bundesregierung verordnete Verteilung von FFP2-Masken durch Apotheken an Risikopersonen. Um ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen besser zu schützen, erhalten diese seit Dezember vergangenen Jahres in drei Wellen insgesamt je 15 Masken kostenlos oder gegen geringe Zuzahlung in Apotheken ausgehändigt. Diese wiederum werden durch den Bund für ihren Aufwand entschädigt. Weitere Kosten fallen an für den Druck der fälschungssicheren Gutscheine durch die Bundesdruckerei und für die Entschädigung der Krankenkassen für das Versenden dieser Gutscheine an die Anspruchsberechtigten.

Anfänglich schätzte die Bundesregierung die Kosten auf insgesamt rund 2,5 Mrd. Euro. Dafür sollten Masken an gut 27 Mio. Risikopersonen verteilt werden. Schnell stellte sich heraus, dass die Anzahl der Risikopersonen mit knapp 34 Mio. Personen sogar deutlich höher lag als zunächst angenommen. Anfang Februar dieses Jahres beschloss die Bundesregierung zudem, auch an rund 5 Mio. Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) je 10 FFP2-Masken über die Apotheken verteilen zu lassen. Damit haben unterm Strich rund 39 Mio. Menschen Anspruch auf steuerfinanzierte Masken, die sie in der Apotheke abholen können – beinahe die Hälfte aller Deutschen.

Parallel zur wachsenden Zahl der Anspruchsberechtigten wuchs die öffentliche Kritik am Erstattungsbetrag von 6 Euro (brutto) pro Maske, die die Apotheken erhalten. Der Bund der Steuerzahler kritisierte die Belastungen für die Steuerzahler, die dies verursacht. Anfang Februar verkündete das Bundesgesundheitsministerium dann, dass der Erstattungsbetrag für Masken, die nach dem 16. Februar abgegeben werden, auf 3,90 Euro (brutto) pro Maske sinkt. 430 Mio. Euro können damit insgesamt im Vergleich zum höheren Erstattungspreis eingespart werden, schätzt die Bundesregierung.

Darüber, dass das Tragen der Masken das Ansteckungsrisiko des Trägers und der Menschen im Umkreis reduzieren können, besteht breite Einigkeit. Dass der Staat die Abgabe von kostenfreien bzw. stark bezuschussten Masken an Risikogruppen veranlasst hat, scheint bei näherem Hinsehen dennoch keine gute Idee zu sein – denn am Ende zahlen die Bürger mehr für die Masken als nötig.

Trotz der abgesenkten Erstattung an Apotheken sind die Kosten für den Steuerzahler immer noch hoch. Abhängig davon, wie viele Anspruchsberechtigte ihre Masken tatsächlich abholen, könnte die Aktion rund 2,8 Mrd. Euro Steuermittel kosten. Hinzu kommen bis zu rund 140 Mio. Euro, die die Bezieher der Masken über ihre Zuzahlung direkt selbst tragen. Zusammen wären dies Kosten von knapp 3 Mrd. Euro. Dafür werden knapp 560 Mio. Masken ausgegeben. Unterm Strich kosten die Masken die Bürger somit mehr als 5 Euro pro Stück, die sie teils direkt, vor allem aber über ihre Steuern, für die Masken zahlen.

Die Notwendigkeit einer staatlichen Verteilung besteht zudem nicht, da die Masken mittlerweile problemlos erhältlich sind – in der Apotheke mit Beratung oder per online-Bestellung inklusive Lieferung nach Hause. Mittlerweile gibt es die Masken im Supermarkt für 1 Euro das Stück. Die eigenverantwortliche Beschaffung der Masken über bewährte Wege des Handels ohne staatliche Einmischung und Gutscheine wäre der bessere Weg gewesen.

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