
Vorheriger Artikel
Landesbeilage Schleswig-Holstein April 2020
Vorheriger Artikel
DER STEUERZAHLER April
Steuerurteile 2020 - Mit diesen Urteilen müssen Sie rechnen! - Nr. 7
Publikation
/
Info-Service
/
Familie
/
Freiberufler
/
Unternehmen
/
Ruheständler
/
Student
/
Minijob
/
Renten
/
Arbeitnehmer
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und der Bundesfinanzhof (BFH) haben im März bzw. April ihre Jahresvorschau für 2020 veröffentlicht. Dort stellen die Gerichte die Verfahren vor, die in diesem Jahr zur Entscheidung anstehen und von besonderer Bedeutung sind. Die Steuerzahler dürfen mit einer ganzen Reihe von
zentralen Urteilen rechnen, von A wie Aktienverlust über K wie Kindergeld bis Z wie Zinsen. Auch drei vom Bund der Steuerzahler unterstützte Musterklagen stehen zur Entscheidung an!
Mitglieder wissen mehr!
Lesen Sie auch ohne Mitgliedschaft weiter.
- Bis zu 3 Artikel kostenlos lesen
- Kostenlos und unverbindlich testen
- Kein Abschluss einer Mitgliedschaft nötig