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Steuertipp: Winterdienst ist haushaltsnahe Dienstleistung

27.11.2024, https://onlineservice.addison.de/1748528759/urlapi/xml/tipp-des-tages/show/id/28768

Eigentlich werden von § 35a EStG nur solche haushaltsnahen Dienstleistungen gefördert, die im Haushalt oder auf dem Grundstück des Steuerpflichtigen durchgeführt werden. Davon gibt es aber Ausnahmen: Der BFH hat entschieden, dass auch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG begünstigt sein können. Schneeräumung ist also auch dann im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerbegünstigt, wenn die Straße vor dem Grundstück gefegt wird, sind sich BFH und Finanzverwaltung einig.

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